Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf genehmigt die Niederschrift für den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.08.2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf nimmt den als Drucksache 6.2/02/24 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wilhelmsdorf durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf nimmt den als Drucksache 6.5/02/24 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Wilhelmsdorf durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf nimmt den als Drucksache 6.8/02/24 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Wilhelmsdorf durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf nimmt den als Drucksache 6.11/02/24 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Wilhelmsdorf durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Feststellung der Jahresrechnungen 2018 bsi 2021 und Entlastungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 die Jahresrechnungen 2018 bsi 2021 festgestellt sowie die Entlastungen für diese Haushaltsjahre beschlossen. Die Unterlagen liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 11.03.2024 bis 25.03.2024 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den überlichen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Bericht über die Jahresrechnung 2018 bis 2021 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf nimmt den als 7.2/02/24 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt den als Drucksache 8.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als 9.2/02/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch die Bürgermeisterin der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt den als Drucksache 10.2/02/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2024.
Der Stadtrat der Gemeinde Wilhelmsdorf möge beschließen:
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24. Mai 2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf für die Kommunalwahl 2024 zur Wahlleiterin der Gemeinde Wilhelmsdorf Frau Anke Czieslik. |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24. Mai 2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung der Wahlleiterin der Gemeinde Wilhelmsdorf Frau Susanne Woock. |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie-zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Wilhelmsdorf übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf ermächtigt die Bürgermeisterin, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird die Bürgermeisterin ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 12.2/02/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsdorf genehmigt die Niederschrift für den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.08.2023.