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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Ranis

Haushaltssatzung

der Stadt Ranis (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ranis folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.087.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.474.250,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt 450.000,00 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für Folgejahre mit 1.472.600,00 € festgesetzt.

§ 4(*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 514.500,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Ranis, den 16.01.2025

Stadt Ranis

Pavel  —  (Siegel)

Bürgermeister

(*) nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

302 v. H.

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 10.02.2025 bis 25.02.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.