Beschluss 1/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023.
Beschluss 2/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt:
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Gössitz Herr Sandro Schindler |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Gössitz Frau Ines Voigt |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss 3/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Gössitz übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz ermächtigt den Bürgermeister, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 7.2/02/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.
Beschluss 4/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferung von Ausrüstungsgegenständen für die FF Gössitz“, gefördert durch den Freistaat Thüringen (FörderRL Feuerwehrpauschale 2023). Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firmen:
Saale Feuerschutz GmbH, Zum Silberstollen 2, 07318 Saalfeld
in Höhe der geprüften Angebotssumme von 5.370,23 € brutto und der Firma Patzer Elektromaschinen und Anlagenbau GmbH, Pestalozzistr. 18, 07318 Saalfeld
in Höhe der geprüften Angebotssumme von 172,97 € brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Kosten sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 1300.5200 Ausrüstungsgegenstände einzuordnen, Haushaltsansatz 2024 null.
Beschluss 5/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz genehmigt die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023.