Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ranis folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.184.600,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.520.450,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt 280.000,00 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für Folgejahre mit 1.472.600,00 € festgesetzt.
§ 4 (*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 530.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ranis, den 23.02.2026
Stadt Ranis — (Siegel)
Pavel
Bürgermeister
(*) nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v. H. |
| für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 lagen in der Zeit vom 10.03.2026 bis 27.03.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.