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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Ranis (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ranis folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.184.600,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.520.450,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt 280.000,00 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für Folgejahre mit 1.472.600,00 € festgesetzt.

§ 4 (*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 530.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Ranis, den 23.02.2026

Stadt Ranis — (Siegel)

Pavel

Bürgermeister

(*) nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

302 v. H.

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 lagen in der Zeit vom 10.03.2026 bis 27.03.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.