Feststellung der Jahresrechnungen 2018 bis 2021 und Entlastungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Jahresrechnungen 2018 bis 2021 festgestellt sowie die Entlastungen für diese Haushaltsjahre beschlossen. Die Unterlagen liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 10.03.2026 bis 24.03.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Bericht über die Jahresrechnung 2018 bis 2021 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Gemeinde Krölpa
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Krölpa (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Nachtraghaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
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und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| erhöht | vermindert | von bisher | auf nunmehr |
| um EUR | um EUR | EUR | EUR |
| im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 28.400,00 | 0,00 | 3.462.600,00 | 3.491.000,00 |
| die Ausgaben | 28.400,00 | 0,00 | 3.462.600,00 | 3.491.000,00 |
| im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 0,00 | 351.800,00 | 975.100,00 | 623.300,00 |
| die Ausgaben | 0,00 | 351.800,00 | 975.100,00 | 623.300,00 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
| a. | für die Gemeinde Krölpa nicht festgesetzt |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 550.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleiben
| a. | für die Gemeinde Krölpa und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa unverändert. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern bleiben unverändert.
§ 5
Die Höchstbeträge der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan/Wirtschaftsplan wird
| a. | für die Gemeinde Krölpa auf 580.000,00 € und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa auf 253.000,00 € festgesetzt. |
§ 6
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Krölpa, den 29.12.2022
Gemeinde Krölpa
Chudasch
Bürgermeister — (Siegel)
Vermerk über die öffentliche Auslegung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Krölpa (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2022 liegen in der Zeit vom 10.03.2026 bis 24.03.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.