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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022

Beginn Lärmaktionsplanung 2024

Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00:00 - 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum von 22:00 - 06:00 Uhr. In der Einheitsgemeinde Krölpa sind die Ortsteile Krölpa und Rockendorf durch die B 281 betroffen.

Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung ist auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht. Diese erreichen Sie unter der Internetadresse:

https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

unter Lärmkartierung -> Kartendienst des TLUBN -> Luft, Lärm und Emission -> Lärmkartierung

Die Gemeinde Krölpa ist gemäß Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e Abs. 1 BImSchG i. V. mit § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO- verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten zu informieren.

J. Chudasch

Bürgermeister