Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zella am 14. April 2023 um 18:00 Uhr in Rockendorf ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Krölpa- Zella gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche
Tagesordnung:
| 1. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Bericht des Kassenwartes |
| 3. | Entlastung Kassenwart |
| 4. | Vorstellung des Haushaltsplanes 2023- 2024 |
| 5. | Diskussion |
Beschlussfassung über:
| - | Nichtauszahlung Jagdpacht |
| - | Aufwandsentschädigung Vorstand |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Zella, den 02.03.2023
Der Vorstand
G. Zietz