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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 4/2023
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaftsversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zella am 14. April 2023 um 18:00 Uhr in Rockendorf ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Krölpa- Zella gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche

Einladung

Tagesordnung:

1.

Bericht des Jagdvorstehers

2.

Bericht des Kassenwartes

3.

Entlastung Kassenwart

4.

Vorstellung des Haushaltsplanes 2023- 2024

5.

Diskussion

Beschlussfassung über:

-

Nichtauszahlung Jagdpacht

-

Aufwandsentschädigung Vorstand

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.

Zella, den 02.03.2023

Der Vorstand

G. Zietz