Beschluss 8/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 05.02.2024.
Beschluss 9/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück nimmt den als Drucksache 6.2/03/24 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 10/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt den als Drucksache 7.2/03/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Beschluss 11/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 8.2/03/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 12/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt den als Drucksache 9.2/03/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2024.
Beschluss 13/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der öffentlichen Ausschreibung für die Straßenbauarbeiten "Grundhafter Ausbau der Elsenau, 1. Bauabschnitt“, des Submissionsergebnisses vom 13.03.2024 sowie der Prüfung der eingegangenen 2 Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro Prof. Dr. Heinrich Bechert, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth, der Firma STRABAG AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Bereich Mitte/ Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck den Auftrag hierfür zu erteilen.
Die Firma STRABAG AG hat ein Nebenangebot für eine alternative gleichwertige Straßenbeleuchtung abgegeben. Damit würde sich die Auftragssumme um 2.618,00 € verringern. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Nebenangebot anzunehmen. Die Auftragssumme würde demnach anstelle von 514.472,45 € 511.724,59 € brutto betragen. Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 6300.9401 mit 490.000 Euro (einschließlich Haushaltsreste aus Vorjahren) im Ansatz geplant. Das Submissionsergebnis liegt ca. 70.000 € höher als die Kostenberechnung des Ingenieurbüros ibb (444.213,45 €). Die zusätzlichen Kosten sollen aus dem Haushaltsrest der Haushaltsstelle 8800.9401 (Sanierung Wohnungen) gedeckt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 14/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die Vergabe für das Vorhaben „Kauf eines Dialog Display“ auf der Grundlage der Angebotseinholung in Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO, nach Prüfung der eingegangenen Angebote an die Firma Sierzega Elektronik GmbH, Valentinstraße 11, A-4062 Thening in Höhe der geprüften Angebotssumme von 2.236,61 Euro brutto.
Das Vorhaben ist im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 6300 9351 eingestellt und die Vergabe erfolgt nach Genehmigung des Haushaltes 2024.
Beschluss 15/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die Vergabe für das Vorhaben „Kauf einer Funk Ampelanlage“ auf der Grundlage der Angebotseinholung in Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO, nach Prüfung der eingegangenen Angebote an die Firma Verkehrsleittechnick + Service Jahn GmbH & Co.KG, Schlettweiner Steig 5, 07381 Pößneck in Höhe der geprüften Angebotssumme von 4.615,38 Euro brutto.
Das Vorhaben ist im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 7900 9350 eingestellt.
Beschluss 16/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 05.02.2024.
Beschluss 17/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Jahr 2023.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der Drucksache 18.2/03/24 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der VG Ranis-Ziegenrück zu sorgen.
Bekanntmachung nach Beschluss 17/2024
Beschluss 10/2023
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Adrian Roos, Saalfeld, UR.-Nr. 0291/2022 vom 01.11.2022, bezüglich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 322 der Flur 1, der Gemarkung Ziegenrück, des Grundbuches von Ziegenrück Blatt 257, nimmt die Stadt Ziegenrück ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 11/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt den Kauf des Waldflurstücks Nr. 1 der Flur 4 der Gemarkung Ziegenrück mit einer Fläche von 12.012 m².
Abweichend von der als Drucksache 16.2/01/23 vorliegenden Einschätzung des Revierförsters wird der Kaufpreis festgelegt.
Alle mit dem Grundstückserwerb verbunden Kosten trägt die Stadt als Käuferin. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Herrn Burkhardt das Kaufangebot entsprechend dieses Beschlusses zu unterbreiten und nach dessen Zustimmung das notarielle Rechtsgeschäft grundbuchwirksam abzuschließen.
Beschluss 12/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt zur Absicherung der Stelle im Fremdenverkehrsamt Ziegenrück die Lohnkosten für die Jahre 2023 und 2024 zu übernehmen. Die Kosten sind im Haushalt einzustellen und sollten 15.000,00 EURO nicht übersteigen.
Beschluss 23/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt wie folgt:
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Bernd Hopfmann, Pößneck, UR.-Nr. 202/2023 vom 27.02.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 44 der Flur 8, der Gemarkung Ziegenrück, des Grundbuches von Ziegenrück Blatt 270, nimmt die Stadt Ziegenrück ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 27/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück stimmt dem als Drucksache 14.3/06/2023 vorliegenden Kaufgesuch von zum Kauf des mit einer ehemaligen Wasserpumpstation bebauten Flurstücks Nr. 25/2 der Flur 10 der Gemarkung Ziegenrück zu:
| 1. | Im Notarvertrag wird festgeschrieben, dass der Käufer die auf dem Grundstück befindliche Löschwasserzisterne nicht entfernen oder wesentlich verändern darf. Dem Käufer obliegt ebenfalls die eigenverantwortliche Instandhaltung sowie die Sicherstellung eines jederzeit vorhandenen bestimmungsgemäßen Löschwasservorrats der Zisterne. Hierzu ist mit dem Käufer ein entsprechender Nutzungsvertrag für die Zisterne abzuschließen. |
| 2. | Alle mit dem Grundstückserwerb verbunden Kosten trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Kaufangebot entsprechend dieses Beschlusses zu unterbreiten und nach dessen Zustimmung das notarielle Rechtsgeschäft grundbuchwirksam abzuschließen. |
Beschluss 30/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt wie folgt:
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Bernd Hopfmann, Pößneck, UR.-Nr. 408/2023 vom 11.05.2023, bezüglich des Verkaufs der Flurstücke Nr. 62, 63, 61, 66 und 97 der Flur 8, Gemarkung Ziegenrück, Blatt 98 und Nr. 64/1 der Flur 8, Gemarkung Ziegenrück, Blatt 274 und Nr. 65/1 der Flur 8, Gemarkung Ziegenrück, Blatt 279, nimmt die Stadt Ziegenrück ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 31/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt wie folgt:
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Michael Werner, Schlossgasse 5, Bad Lobenstein, UR.-Nr. 427/2023 vom 24.04.2023, bezüglich des Verkaufs der Flurstücke Nr. 46 und 97 der Flur 15 in der Gemarkung Ziegenrück, nimmt die Stadt Ziegenrück ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 56/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 26.6.2023.
Beschluss 64/2023 vom 28.11.2023
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Uwe Lang, Zeulenroda-Triebes, UVZ-Nr. 870/2023 vom 14.11.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücke Nr. 110/2 und 117 der Flur 1, Gemarkung Ziegenrück, Blatt 285, nimmt die Stadt Ziegenrück ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 65/2023
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag der Notarin Anne Wiegleb, Saalfeld, UVZ-Nr. 948/2023 vom 27.10.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücke Nr. 14, 15; 9, 43, 44 der Flur 10 sowie Nr. 17 der Flur 2, Gemarkung Ziegenrück, Grundbuchblätter 519 und 250, nimmt die Stadt Ziegenrück ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.