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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Schmorda

Beschluss 6/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt:

1.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Schmorda Frau Isabel Putensen.

2.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Schmorda Herrn Ulrich Zimmermann.

Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.