Beschluss 6/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt:
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Schmorda Frau Isabel Putensen. |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Schmorda Herrn Ulrich Zimmermann. |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.