Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ranis folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.965.150,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.122.670,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4(*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 390.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ranis, den 18.03.2024
Stadt Ranis
Pavel
Bürgermeister
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 lagen in der Zeit vom 15.04.2024 bis 29.04.2024 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.