Beschluss 1/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 27. November 2024.
Beschluss 2/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.2/02/25 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 3/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den als Drucksache 7.2/02/25 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025.
Beschluss 4/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 8.2/02/25 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 5/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den als Drucksache 9.2/02/25 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2025.
Beschluss 6/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für das Vorhaben Wiederaufforstung des Kommunalwaldes die Liefer- und Dienstleistungen anteilig gefördert durch den Bund und das Land Thüringen an die Firma WBS Waldbesitzer Service GmbH, Heinrichsruh 15, 07907 Schleiz in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 37.491,33 Euro zu vergeben.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahmen sind im Haushalt 2025 unter der HHst. 8550.5101 Wiederaufforstung Kulturpflege (Haushaltsansatz 38.000 Euro) sowie im Forstwirtschaftsplan 2025 eingeplant.
Der Liefer- und Dienstleistungsauftrag soll durch den Bürgermeister erfolgen.
Beschluss 7/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt für das Vorhaben "Instandsetzung eines Straßeneinlaufes, Anliegerstraße“ die Erteilung des Direktauftrages an die Firma STW, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH Eliasbrunn, Eliasbrunn Nr. 69, 07368 Remptendorf in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 2.022,90 €.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2025 in der Haushaltstelle 6300.9402 Sanierung Anliegerstraße Paska sowie Straßeneinläufe (Haushaltsansatz 35.000 Euro) eingeplant.
Die Auftragserteilung erfolgt nach genehmigten Haushaltsplan durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Beschluss 8/20025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt für das Vorhaben "Instandsetzung der Bankette an der Ortsverbindungsstraße Paska - Linkenmühle“ die Erteilung des Auftrages an die Firma Bauservice Mey GmbH, Treppendorf Nr. 35, 07407 Rudolstadt in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 8.884,44 Euro.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2025 in der Haushaltstelle 6300.9401 Linkenmühle Bankette (Haushaltsansatz 44.000 Euro) eingeplant.
Die Auftragserteilung erfolgt nach genehmigten Haushaltsplan durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Beschluss 9/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt für das Vorhaben "Straßeninstandsetzungen im Gemeindegebiet Paska“ (Zufahrt Campingplatz und Anliegerstraße Ortslage) die Vergabe als Gesamtauftrag an die Firma STW, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH Eliasbrunn, Eliasbrunn Nr. 69, 07368 Remptendorf in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von gesamt 58.915,47 Euro.
| (davon Zufahrt zum Campingplatz: | 30.127,23 Euro, |
| und Anliegerstraße Ortslage: | 28.788,24 Euro) |
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2025 in der Haushaltstelle 6300.9401 Bankette Linkenmühle (Haushaltsansatz 44.000 Euro) und Haushaltsstelle 6300.9402 Sanierung Anliegerstraße Paska (Haushaltsansatz 35.000 Euro eingeplant.
Die Auftragserteilung erfolgt nach genehmigten Haushaltsplan durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Beschluss 10/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3a Abs. 3 VOB/A i.V.m. Ziff. 1.2.2.1 Abs.1 Anstrich 2 ThürVVöÄ für das Vorhaben "Sanierung der Klinkerfassade am Gemeindehaus Ortsstraße 33“ die Vergabe des Auftrages an die Firma Maler Günther GmbH, Ortsstraße 120, 07389 Peuschen in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 25.727,62 Euro.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2025 in der Haushaltstelle 8800.9401 Sanierung Fassade Gemeindehaus (Haushaltsansatz 26.000 Euro) eingeplant.
Die Auftragserteilung erfolgt nach genehmigten Haushaltsplan durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Beschluss 11/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 27.11.2024.
Beschluss 13/2025
des Der Gemeinderat der Gemeinde Paska bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheim-haltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Jahr 2024.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der 19.2/02/25 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück zu sorgen.
Beschluss 14/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den Verkauf des Flurstücks 119/2 der Flur 3, Gemarkung Paska mit einer Größe von 1319 m² gemäß deren als Drucksache 21.02./24 vorliegenden Kaufantrag vom 07.10.2021. Alle mit dem Grunderwerb verbundenen Kosten tragen die Käufer.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das notarielle Rechtsgeschäft entsprechend dieses Beschlusses grundbuchwirksam abzuschließen.
Beschluss 21/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die Bevollmächtigung des Bürgermeisters Herrn Tino Riemschneider zur Aufnahme einer Festgeldanlage in Höhe von 100.000,00 € für 1 Jahr, Auszahlung 100 Prozent, mit Einlagensicherung/Institutsgarantie.
Für die geplante Aufnahme sind Angebote bei der Hausbank sowie mindestens zwei weiteren Instituten einzuholen.
Die Festgeldgeldanlage soll für 1 Jahr im Mai 2024 abgeschlossen werden.
Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über das Ergebnis der Festgeldanlage unverzüglich zu informieren.