Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Eßbach (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

 

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Eßbach folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

427.300,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

167.000,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4*

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 63.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Eßbach, den 05.04.2026

Gemeinde Eßbach⇔(Siegel)

Haueisen

Bürgermeister

(*) nachrichltich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

 

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2020 liegen in der Zeit vom 07.04.2026 bis 22.04.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.