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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeinde Paska vom 23.03.2026

 

Beschluss 1/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2025.

Beschluss 2/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.2/03/2026 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss 3/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/03/26 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 4/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den als Drucksache 7.2/03/26 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2026.

Beschluss 5/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den als Drucksache 9.2/03/26 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026.

Beschluss 6/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt, das für den vorliegenden Bauantrag zum Ersatzneubau eines Bungalows sowie einer Kellererweiterung auf dem Grundstück Flurstück 187/44 der Flur 6, Gemarkung Paska das gemeindliche Einvernehmen versagt wird. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Linkenmühle/ Eltsch". Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. Befreiungen oder Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht zugelassen.

Beschluss 7/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses in Paska, Flur 1, Flurstück 17/1, vorbehaltlich der Bestätigung der Erschließung durch die Antragstellerin das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Amt für Bauordnung und Umwelt, Sachgebiet Bauordnung, abzugeben.

Beschluss 8/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3a Abs. 3 VOB/A i.V.m. Ziff. 3.1.1 ThürVVöÄ für das Vorhaben "Lieferung und Einbau von Hörmann - Sektionaltoren in den Garagen und dem Feuerwehrhaus" die Vergabe des Auftrages an die Firma Torbau Krämer, Türen-Tore-Antriebe, Rudolstädter Straße 2b, 07422 Bad Blankenburg in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 19.868,24 €.

Im Haushaltsplan 2026 sind in Haushaltsstelle 8800-9350 Einbau von Rolltoren insgesamt 40.000,00 € eingeplant. Der Haushaltsplan ist noch durch den Gemeinderat zu beschließen und von der Kommunalaufsicht zu Genehmigen. Nach der Veröffentlichung des Haushaltsplanes 2026 im Amtsblatt darf der Auftrag durch den Bürgermeister erteilt werden.

Beschluss 9/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt, für den mit Aktenzeichen 716-2025-16 am 02.03.2026 genehmigten Bauantrag für das Vorhaben „Schaffung von Unterstellmöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Geräte, Maschinen und Fahrzeuge im ehemaligen Transformatorenhaus" den Gestaltungsvorschlag des Bauherrn zur Fassadengestaltung dieses Gebäudes anzunehmen und die gemeindliche Zustimmung dafür zu erteilen.

Beschluss 10/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt, gegenüber den Landratsämtern Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla eine Stellungnahme zum geplanten Brückenneubau der Linkenmühlenbrücke und insbesondere zu dem erwarteten Baustellen- und späteren Zubringerverkehr abzugeben.

Die Gemeinde Paska lehnt es ab, ohne eine durch die Verantwortlichen des Brückenbaus durchzuführende vorherige allseitige Ertüchtigung dieser Straße den Baustellenverkehr und späteren erhöhten Touristverkehr auf der Gemeindestraße aufzunehmen.

Beschluss 11/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt

zu 1.

auf der Grundlage § 2 Abs. 2, ThürKO; §§ 14, 41, 43 UVgO; § 1 Abs. 1 ThürVgG einer Direktvergabe für das Vorhaben „Lieferleistungen Ausrüstungsgegenstände Freiwillige Feuerwehr Paska", gefördert durch den Freistaat Thüringen (FörderRL Feuerwehrpauschale 2025).

Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 3.411,97 € brutto zu erteilen.

zu 2.

Die Überplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-5200 Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 3.411,97 €. Die erforderlichen Kosten sind im Haushalt 2026 unter der HHst. 1300.5200 Ausrüstungsgegenstände einzuordnen, Haushaltsansatz 2026 mit 300,00 €. Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 3.411,97 € erfolgt durch die Allgemeine Rücklage.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.