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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Beschlüsse Gemeinde Moxa aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2022

Beschluss 6/2022

Dem Antrag zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück in Moxa, Ortsstraße 30, Flur 5, Flurstück 25/7 in Moxa erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Moxa auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Zu diesem Vorhaben wurde mit Aktenzeichen 982-2020-16 vom 30.12.2020 des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis der Vorbescheid erteilt. Der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung bezieht sich auf den erteilten Vorbescheid.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde an das Bauordnungsamt im Landratsamt weiterzuleiten.

Bekanntmachung

Beschlüsse Gemeinde Moxa aus der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023

Beschluss 10/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 22.03.2023.

Beschluss 11/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa bestellt auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" vom 13. Januar 2020 und des § 48 Abs. 2 ThürKO ab dem 18.04.2023 Herrn Dominic Nöthlich zum Gemeinschaftsvertreter der Gemeinschaftsversammlung der VG Ranis-Ziegenrück und im Falle seiner Verhinderung Herrn Lars Zienert als Stellvertreter.

Beschluss 12/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Einbau von drei Doppelwandtanks im Öllagerraum am Ortsstraße 24“ und nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an die Firma Zein-Haustechnik GmbH, An der Tauge 13, 07389 Ranis in Höhe der geprüften Angebotssumme von 5.937,65 € brutto zu erteilen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 8800.9401 eingeplant.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 13/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Einbau einer Feuerschutztür im Öllagerraum am Gemeindehaus Ortsstraße 24“ und nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an die Firma Tischlerei und Projektbau Gerhard Schroeder GmbH, Gewerbepark 2, 07381 Wernburg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 946,05 € brutto zu erteilen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 8800.9401 eingeplant.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 14/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt, auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Malerarbeiten im Gemeindehaus Ortsstraße 19, Gemeinderaum, Flur und Fassade“ und nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an die Firma Maler Günther, Ortsstraße 120, 07389 Peuschen in Höhe der geprüften Angebotssumme von 2.774,79 € brutto zu erteilen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 8800.5000 eingeplant.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 16/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 22.03.2023.

Beschluss 17/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der Drucksache 19.2/04/23 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der VG Ranis-Ziegenrück zu sorgen.

Beschluss Nr. 07/2018 vom 24.04.2018

Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Hopfmann Pößneck, UR.NR. 330/2018 ce vom 20. März 2018, bezüglich des Verkaufs des in der Gemarkung Moxa, Flur 2, Flstk. 303, 304, 305 und Flur 3, Flstk. 8/2, 45/1, 131/4, des Grundbuches von Moxa, Blatt 25 nimmt die Gemeinde ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Das Flurstück liegt nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet.

Beschluss 10/2019 vom 19.03.2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa stimmt dem vorliegenden Kaufantrag zum Kauf des Flurstücks 33/3, Flur 4, Gemarkung Moxa mit einer Größe von 271 m² nicht zu.

Beschluss 14/2019 vom 07.05.2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa stimmt dem Abschluss des als Drucksache 10.2/05/19 vorliegenden Pachtvertrages zur Nutzung des Flurstücks 33, der Flur 4, der Gemarkung Moxa als Garten- und Grünland zu.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Pachtvertrag abzuschließen.

Beschluss 15/2019 vom 07.05.2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa stimmt dem vorliegenden Kaufantrag zum Kauf des Flurstückes 50 der Flur 3, Gemarkung Moxa, mit einer Größe von 740 m² zu.

Für dieses Grundstück ist kein Bodenrichtwert für Bauflächen vorhanden. Der aktuelle Bodenrichtwert für Grünland in der Gemarkung Moxa beträgt 0,55 €/m², für Ackerland 0,70 €/m². Der Quadratmeterpreis wird auf 0,55 €/m² festgelegt. Der Kaufpreis beträgt somit insgesamt 407,00 €.

Alle mit dem Grunderwerb verbunden Nebenkosten werden vom Käufer übernommen.

Die Bürgermeisterin wir ermächtigt, das notarielle Rechtsgeschäft entsprechend dieses Beschlusses grundbuchwirksam abzuschließen.

Beschluss 32/2019 vom 12.11.2019

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten, bezüglich der UR-Nr. 935/2019 vom 02.10.2019, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 94 der Flur 5, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 3, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 08/2020 vom 17.02.2020

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten, bezüglich der UR-Nr. 156/2020 vom 10.02.2020, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 98/5 der Flur 5, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 118, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss 9/2020 vom 17.02.2020

Beschluss Nr. 10/2020 vom 17.02.2020

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten, bezüglich der UR-Nr. 134/2020 vom 03.02.2020, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 25/6 der Flur 5, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 127, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 11/2020 vom 17.02.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa lehnt den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse im Jahr 2018/2019 gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO ab.

Beschluss Nr. 17/2020 vom 03.06.2020

Zur Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber der im Handelsregister Stuttgart unter HRM 20310 ehemals eingetragenen und nun gelöschten Johner GmbH ist es zwingend erforderlich, dass das Amtsgericht Stuttgart, Registergericht, einen Nachtragsliquidator bestellt, selbiger ist von der Gemeinde, als Beteiligte im Verfahren, zu benennen.

Über die Anwaltskammer Thüringen konnte ein zur Nachtragsliquidation befähigter Rechtsanwalt ermittelt werden, somit erklärte sich Herr Jan Helge Kestel aus Erfurt bereit, für die Gemeinde Moxa im Verfahren der Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber der gelöschten Johner GmbH mit einem Mindesthonorar in Höhe von 1.500 € die Ansprüche der Gemeinde umzusetzen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts bezieht sich auf die in der Gemeinde Moxa befindlichen Flurstücke 63/23 und 64/24 verzeichnet auf dem beim Amtsgericht Pößneck, Grundbuchamt, geführten Grundbuchblattes 116 des Grundbuchbezirks Moxa, eingetragener aktueller Eigentümer: Johner GmbH.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vergütungsvereinbarung mit Herrn RA Kestel zum Abschluss zu bringen und ihn anzuhalten, zeitnah sein Wirken für die Gemeinde aufzunehmen.

Die mit dieser Ausgabe einhergehende außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 8800.9320 wird durch Mittel der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

Beschluss Nr. 26/2020 vom 07.10.2020

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 937/2020 vom 27.08.2020, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 29/1 der Flur 2, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 3, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 31a/2020 vom 08.12.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 07.10.2020.

Beschluss Nr. 32/2020 vom 08.12.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa stimmt dem Abschluss des als Drucksache 13.2/12/20 vorliegenden Pachtvertrages zur Nutzung des Flurstücks 33, der Flur 4, der Gemarkung Moxa als Garten- und Grünland zu.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Pachtvertrag mit den Eheleuten Zimmer abzuschließen.

Beschluss Nr. 33/ 2020 vom 08.12.2020

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 1225/2020 vom 09.11.2020, hinsichtlich des Verkaufs der Flurstücke 98/3 und 98/4der Flur 3, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 120, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 06 / 2021 vom 22.03.2021

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Wiegleb, Saalfeld, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 104/2021 vom 02.02.2021, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 141/2 der Flur 3, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 8, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 14/2021 vom 19.10.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt wie folgt: Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 715/2021 vom 22.07.2021, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 159 der Flur 3, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 3, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 11/2022 vom 24.03.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 126/2022 vom 10.02.2022, hinsichtlich des Verkaufs der Flurstücke 45/2 und 106/1 der Flur 2 und des Flurstücks 223/2 der Flur 5, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 94, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 12/2022 vom 24.03.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 141/2022 vom 14.02.2022, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 176/2 in der Flur 2, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 3, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 26/2022 vom 02.11.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 17.05.2022.

Beschluss Nr. 27/2022 vom 02.11.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa stimmt dem vorliegenden Kaufantrag zum Kauf des Flurstückes 33/3 der Flur 4, Gemarkung Moxa, mit einer Größe von 271 m² zu.

Der aktuelle Bodenrichtwert für dieses baureife Grundstück (Nutzungsart Grünland) in der Gemarkung Moxa beträgt 11,00 €/m². Quadratmeterpreis wird auf 11,00 € festgelegt. Der Kaufpreis beträgt somit insgesamt 2.981,00 €.

Alle mit dem Grunderwerb verbundenen Nebenkosten werden vom Käufer übernommen.

Der stellvertretende Bürgermeister wird ermächtigt, das notarielle Rechtsgeschäft entsprechend dieses Beschlusses grundbuchwirksam abzuschließen.

Beschluss 28/2022 vom 02.11.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 761/2022 vom 18.08.2022, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 172/1 in der Flur 2, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 3, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss 29/2022 vom 02.11.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 762/2022 vom 18.08.2022, hinsichtlich des Verkaufs der Flurstücke 39/2, 163 und 200/165 in der Flur 3, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 36, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss 30/2022 vom 02.11.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 932/2022 vom 10.10.2022, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 87 in der Flur 5, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 100, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.