Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.931.300,00 EUR | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.829.400,00 EUR | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
| a. | für die Gemeinde Krölpa in Höhe von 1.000.000,00 € und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 0,00 € festgesetzt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
| a. | für die Gemeinde Krölpa mit 540.000,00 EUR festgesetzt und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa nicht festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. | |
| für die Grundstücke (B) | 400 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
| a. | für die Gemeinde Krölpa auf 655.200,00 EUR und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa auf 263.500,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Krölpa, den 02.05.2023
Gemeinde Krölpa
Jonas Chudasch — (Siegel)
Bürgermeister
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 liegen in der Zeit vom 13.05.2023 bis 06.06.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss in 0389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und warden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltes nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.