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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Krölpa (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.931.300,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.829.400,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden

a.

für die Gemeinde Krölpa in Höhe von 1.000.000,00 € und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden

a.

für die Gemeinde Krölpa mit 540.000,00 EUR festgesetzt und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

a.

für die Gemeinde Krölpa auf 655.200,00 EUR und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa auf 263.500,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Krölpa, den 02.05.2023

Gemeinde Krölpa

Jonas Chudasch  — (Siegel)

Bürgermeister

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 liegen in der Zeit vom 13.05.2023 bis 06.06.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss in 0389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und warden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltes nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.