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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Beschlüsse Gemeinde Schöndorf aus der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2023

Beschluss 2/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage der Beschränkten Ausschreibung für das Vorhaben " Errichtung einer barrierefreien Haltestelle incl. Wartehalle im OT Külmla“, der Eröffnung der eingegangenen Angebote am 14.02.2023, der Prüfung dieser Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro Prof. Dr. Heinrich Bechert, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth, der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes vom 06.03.2023 sowie aufgrund der errechneten Kostenanteile von Gemeinde und Zweckverband Wasser/ Abwasser Obere Saale Schleiz der Firma Strabag AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Bereich Mitte/ Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneckden Auftrag hierfür in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 52.540,79 € brutto zu erteilen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 9/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023.

Beschluss 10/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf

1.

nimmt den als Drucksache 6.2/04/23 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis,

2.

genehmigt, sofern noch keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen, die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben und erklärt sich mit der Deckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben einverstanden.

Beschluss 11/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/04/23 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 12/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt den als Drucksache 8.2/04/23 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2023.

Beschluss 13/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf erlässt die als Drucksache 9.2/04/23 vorliegende Satzung als Hauptsatzung der Gemeinde Schöndorf.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hauptsatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beschluss 14/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die im Oktober 2022 durchgeführte Beschränkte Ausschreibung zu Los 2 - Bepflanzung - für die Baumaßnahme „Ländlicher Wegebau „Angerweg“ in Schöndorf“ gemäß § 17 VOB/A aufzuheben.

Beschluss 15/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage der Beschränkten Ausschreibung für das Vorhaben "Ländlicher Wegebau Angerweg“ in der Gemarkung Schöndorf, der Eröffnung der eingegangenen Angebote am 19.01.2023, der Prüfung dieser Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro Pieger & Wehner GmbH, Gerberstr. 18 in 07806 Neustadt an der Orla sowie auf der Grundlage des bestätigten wirtschaftlichen Angebotes vom 26.01.2023 die Vergabe der Leistung für das Los 2 - Bepflanzung - an die Firma Gärtnerei Crösten, Untere Ortsstraße 26, 07318 Saalfeld-Crösten

in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 8.082,48 € zu vergeben.

Die Vergabeentscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsgeber TLLLR dem Vergabeverfahren und dem Vergabezuschlag zustimmt.

Ist der o.a. Vorbehalt ausgeräumt, wird der Bürgermeister beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 16/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift (nicht öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023.

Beschluss 20/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Jahr 2021 und 2022.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der Drucksache 19.2/04/23 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der VG Ranis-Ziegenrück zu sorgen.

Beschluss Nr. 7a/2021 vom 17.02.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über die Gemeinde-ratssitzung am 23.09.2020 (nicht öffentlicher Teil).

Beschluss Nr. 8/2021 vom 17.02.2021

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notars Werner, Bad Lobenstein, für eine Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht zur UR-Nr. 1024/2020 vom 29.10.2020, bezüglich des Verkaufs des Flurstücks 193 der Flur 2, der Gemarkung Tausa, des Grundbuchs von Tausa Blatt 50,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 9/2021 vom 17.02.2021

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notars Hopfmann, Pößneck, für eine Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht zur UR-Nr. 5/2021 vom 11.01.2021, bezüglich des Verkaufs der Flurstücke 30/1 und 30/2 der Flur 3, der Gemarkung Külmla, des Grundbuchs von Külmla Blatt 87,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 11a/2021 vom 28.04.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über die Gemeinde-ratssitzung am 17.02.2021 (öffentlicher Teil).

Beschluss Nr. 12/2021 vom 28.04.2021

Aus Krankheitsgründen war der Bürgermeister, Herr Hans-Jürgen Wiedner verhindert seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen. Der ehrenamtliche Erste Beigeordnete, Herr Jörg Meier, erhält für die Vertretung des Bürgermeisters in der Zeit vom 01.03 bis 25.03.2021 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00.Euro monatlich. Ab 26.03.2021 erhöht sich die zusätzliche Aufwandsentschädigung um 275,00 Euro. Herr Meier erhält ab diesen Zeitpunkt 375,00 Euro monatlich bis zur Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Beschluss Nr. 13/2021 vom 28.04.2021

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 162/2021 vom 11.02.2021, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 74 der Flur 6, der Gemarkung Schöndorf, des Grundbuchs von Schöndorf Blatt 16,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 14/2021 vom 28.04.2021

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 206/2021 vom 18.02.2021, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 149 der Flur 2, der Gemarkung Tausa, des Grundbuchs von Tausa Blatt 93,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 15/2021 vom 28.04.2021

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 299/2021 vom 11.03.2021, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 80/4 der Flur 6, der Gemarkung Schöndorf, des Grundbuchs von Schöndorf Blatt 94,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 16a/2021 vom 28.04.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über die Gemeinde-ratssitzung am 17.02.2021 (nicht öffentlicher Teil).

Beschluss Nr. 21/2021 vom 26.05.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über die Gemeinde-ratssitzung am 28.04.2021 (nicht öffentlicher Teil).

Beschluss Nr. 25/2021 vom 07.07.2021

Auf Grundlage des § 32 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) i. V. m. dem § 261 der Abgabenordnung (AO) sowie dem § 18 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung werden folgende Forderungen der Gemeinde Schöndorf unbefristet niedergeschlagen.

a)

Niederschlagung Miete für Oktober 2017 in Höhe von 375,18 EUR für Personenkonto 14100

b)

Niederschlagung Grundsteuer für das Jahr 2016 samt Nebenforderungen in Höhe von 212,36 EUR für Personenkonto 17811

Beschluss Nr. 6/2022 vom 23.02.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 08.12.2021 (nicht öffentlicher Teil).

Beschluss Nr. 7/2022 vom 23.02.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 27/2022 vom 13.01.2022, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 9/7 der Flur 6, der Gemarkung Schöndorf, des Grundbuchs von Schöndorf Blatt 70,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 8/2022 vom 23.02.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf stimmt dem als Drucksache 14.2/02/22 vorliegenden Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Schöndorf, als Eigentümerin des Flurstücks 37/2 in der Flur 1 der Gemarkung Schöndorf (Straße) und den Antragstellern zur Überbauung einer gemeindlichen Straßenteilfläche mit Pflaster, zu und beauftragt den Bürgermeister den Vertrag abzuschließen.

Beschluss Nr. 14/2022 vom 27.04.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 145/2022 vom 25.01.2022, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 7/1 der Flur 5, der Gemarkung Külmla, des Grundbuchs von Külmla Blatt 95,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 15/2022 vom 27.04.2022

Zu dem hier vorliegenden Kaufantrag zum Erwerb des forstwirtschaftlich genutzten Flurstücks 3 der Flur 3, Gemarkung Külmla, mit einer Größe von 4.150 m².

erteilt der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem

a)

Grundwert nach dem aktuellen Bodenrichtwert von 0,25 €/m² €

b)

zzgl. des durch ein forstliches Gutachten zu ermittelten Werts des Baumbestandes.

Alle mit dem Grunderwerb bzw. mit dessen Vorbereitung entstehenden Kosten, einschließlich des Wertgutachtens, trägt der Käufer, auch wenn dieser von seiner Kaufabsicht zurücktritt. Wenn Herr Grau für das Grundstück ein Angebot abgibt, das den ermittelten Kaufpreis zzgl. der Kosten des Wertgutachtens übersteigt, nimmt die Gemeinde dieses Kaufangbot an.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Herrn Grau das Verkaufsangebot entsprechend dieses Beschlusses zu unterbreiten und bei Zustimmung das notarielle Rechtsgeschäft demgemäß grundbuchwirksam abzuschließen.

Beschluss Nr. 20/2022 vom 17.08.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notars Leibe, Jena für eine Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht zur UR-Nr. 554/2022 vom 09.05.2022, bezüglich des Verkaufs des Flurstücks 14/1 der Flur 6, der Gemarkung Külmla, des Grundbuchs von Külmla Blatt 59,

nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss Nr. 21/2022 vom 17.08.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notars Hopfmann, Pößneck, für eine Verzichtserklärung zum Vorkaufsrecht zur UR-Nr. 392/2022 vom 02.05.2022, bezüglich des Verkaufs der Flurstücke 92/2, 92/3 sowie 42/1 und 42/2 der Flur 3, der Gemarkung Külmla, des Grundbuchs von Külmla Blatt 18, nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss 22/2022 vom 17.08.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, auf eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 986/2022 vom 24.06.2022, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks 129 in der Flur 1 und des Flurstücks 107 in der Flur 2, der Gemarkung Külmla, des Grundbuchs von Külmla Blatt 11, nimmt die Gemeinde Schöndorf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.