Beschluss 13/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 30.01.2023
Beschuss 14/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück
| 1. | nimmt den als Drucksache 6.2/04/23 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis, |
| 2. | genehmigt, sofern noch keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen, die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben und erklärt sich mit der Deckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben einverstanden. |
Beschluss 15/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/04/23 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 16/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt den als Drucksache 8.2/04/23 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2023.
Beschluss 17/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück stimmt dem als Drucksache 9.2/04/23 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 zu.
Beschluss 18/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die Vergabe des Auftrages für das Vorhaben „Vergabe forstwirtschaftlicher Dienstleistungen: Aufarbeitung und Rückung von Kalamitätsholz in der Gemarkung Ziegenrück, Stadtwald (Holzernte)“ auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes an die Firma WBS Waldbesitzer Service GmbH, Heinrichsruh 15, 07907 Schleiz in Höhe des geprüften Kostenangebotes in Höhe von 89.250,00 €.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt der Stadt Ziegenrück im Rahmen des Deckungskreises 15 gedeckt.
Die Auftragsvergabe an die WBS soll durch den Bürgermeister erfolgen.
Beschluss 19/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt dem Antrag für den Neubau einer Carportanlage für 2 PKW`s auf dem Grundstück Waldstraße 8 (Gemarkung Ziegenrück, Flur3, Flurstück 159) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Einvernehmen erfolgt auf der Grundlage von § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles -.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.
Beschluss 20/2023
Da die Amtszeit der zum 01.01.2019 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gewählten Schöffinnen und Schöffen am 31.12.2023 endet, stimmt der Stadtrat für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode der Aufnahme von Herrn Thomas Langer und Frau Ines Fuhrmann in die Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu.
Beschluss 21/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück erlässt die als Drucksache 13.2/04/23 vorliegende Satzung als Hauptsatzung der Stadt Ziegenrück.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Hauptsatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss 22/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 30.01.2023.