Beschluss 8/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderats-sitzung am 28.02.2023.
Beschluss 9/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla
| 1. | nimmt den als Drucksache 6.2/04/2023 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis |
| 2. | genehmigt, sofern noch keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen, die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben und erklärt sich mit der Deckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben einverstanden. |
Beschluss 10/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/04/23 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch die Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 11/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt den als Drucksache 8.2/04/23 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2023.
Beschluss 12/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die als Drucksache 9.2/04/23 vorliegende Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde (Sondernutzungssatzung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
Beschluss 13/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die als Drucksache 10.2/04/23 vorliegende Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde (Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage zur Satzung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage (Verzeichnis Sondernutzungsgebühren) der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
Beschluss 14/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt, auf der Grundlage der Angebotseinholung in Freihändiger Vergabe für die Vorhaben
| - | Putzarbeiten am Kellereingang Wöhlsdorf 25 und |
| - | Mauerabdeckung mit Platten |
den Auftrag an die Firma Röder & Holzhey Bauunternehmen, Ortsstraße 10, 07389 Seisla in Höhe der geprüften Angebotssumme von gesamt 2.071,09 € brutto (Betonsteinabdeckung) zu erteilen.
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltstelle 8800.5002 eingestellt.
Beschluss 15/2023
Da die Amtszeit der zum 01.01.2019 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gewählten Schöffinnen und Schöffen am 31.12.2023 endet, stimmt der Stadtrat für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode der Aufnahme von Herr Tobias Gruner in die Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu.