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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Beschlüsse Gemeinde Eßbach aus der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2020

Beschluss-Nr. 01a/2020 und 07a/2020 vom 13.02.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung am 28.11.2019 öffentlicher und nichtöffentlicher Teil.

Beschluss Nr. 02/2020 vom 13.02.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach

1.

nimmt den als Drucksache 6.2/02/20 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis,

2.

genehmigt, sofern noch keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen, die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben und erklärt sich mit der Deckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben einverstanden.

Beschluss Nr. 03/2020 vom 13.02.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach stimmt dem als Drucksache 8.2/02/20 vorliegenden Überlassungsvertrag zwischen dem Eßbacher Feuerwehrverein e.V. und der Gemeinde Eßbach über die Überlassung des im Eigentum des Vereins stehenden Fahrzeuges vom Typ Ford Transit Custom 2.0 TDCi 300 L2 zur dauerhaften Nutzung als Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde Eßbach zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag abzuschließen.

Beschluss Nr. 04/2020 vom 13.02.2020

Dem Antrag von Frau Corinna Rosenbauer, Brand 24 in 96317 Kronach zum Anbau eines Carports an das Wohnhaus (nachträgliche Genehmigung - Anbau erfolgte durch vorherigen Eigentümer) auf dem Grundstück 34 der Flur 6, Gemarkung Eßbach, wird auf der Grundlage von § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch - Außenbereichssatzung - das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben einschließlich der mit Schreiben des LRA vom 10.02.2020 vorgelegten Änderungen unter der Auflage erteilt, dass das Gemeindegrundstück (Flurstück 282) nicht überbaut wird.

Diese Satzung wurde unter dem Aktenzeichen 210-4628.40-SCZ-23 „Walsburg“ am 01.04.1999 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Die Satzung ist am 21.05.1999 in Kraft getreten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde an das Bauordnungsamt im Landratsamt weiterzuleiten.

Beschluss 05/2020 vom 13.02.2020

Der Gemeinderat stimmt einer Verpachtung der Flächen „An den Pflanzbeeten“ grundsätzlich zu. Als vorbereitende Maßnahmen sind eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen, die Lage und Größe der Flächen festzulegen und die Verwaltung anschließend zu beauftragen, einen Pachtvertragsentwurf zu erarbeiten und die betreffenden Flächen zur Verpachtung auszuschreiben.