Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schmorda folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 165.400,00 EUR | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 53.900,00 EUR | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. | |
| für die Grundstücke (B) | 400 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Schmorda, den 8.5.2023
Gemeinde Schmorda
Andrea Philipp-Dittrich — (Siegel)
Bürgermeisterin
Die vorzeitige Bekanntmachung bzw. Genehmigung erfolgt unter Verweis auf die §§ 57 und 21 Thüringer Kommunalordnung.
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 liegen in der Zeit vom 13.05.2023 bis 06.06.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss in 0389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und warden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltes nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.