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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Korrektur der Bekanntmachung aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Keila vom 20.03.2023

Beschluss 8/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Jahr 2020, 2021 und 2022. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der Drucksache 13.2/03/23 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der VG Ranis-Ziegenrück zu sorgen.

Beschluss Nr. 06/2020 vom 15.06.2020

Zu dem hier vorliegenden Antrag auf eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten des Notars Hopfmann, Pößneck, UR-Nr. 6/2020 vom 06.01.2020, bezüglich des Verkaufs der Flurstücke Nr. 303 der Flur 3 und Nr. 15 der Flur 1, Gemarkung Keila, des Grundbuches von Keila Blatt 80, nimmt die Gemeinde Keila ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr. Es wird bestätigt, dass die Flurstücke nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegen.

Beschluss Nr. 07/2020 vom 15.06.2020

Zu dem hier vorliegenden Antrag auf eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten der Notarin Langbein, Schleiz, UR-Nr. 598/2020 vom 29.05.2020, bezüglich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 521 der Flur 4, Gemarkung Keila, des Grundbuches von Keila Blatt 93, nimmt die Gemeinde Keila ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr. Es wird bestätigt, dass die Flurstücke nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegen.

Beschluss Nr. 7/2022 vom 07.02.2022

Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten bezüglich der UR-Nr. 1296/2021 vom 30.12.2021, hinsichtlich des Verkaufs der Flurstücke Nr. 150 der Flur 2 und Flurstück Nr. 484 der Flur 5, Gemarkung Keila, des Grundbuches von Keila Blatt 95, nimmt die Gemeinde Keila ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr. Es wird bestätigt, dass die Flurstücke nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegen.