Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Keila folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 154.350,00 EUR | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 35.050,00 EUR | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. | |
| für die Grundstücke (B) | 400 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Keila, den 5.5.2023
Gemeinde Keila
Mordt
Bürgermeister — (Siegel)
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2020 lagen in der Zeit vom 15.5.2023 bis 6.6.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.