Der Wahlausschuss der Gemeinde Seisla hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 keinen Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats als gültig zugelassen.
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen.
Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler vergibt seine Stimmen dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt.
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Formular gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Seisla, den 23.04.2024
Breternitz
Wahlleiter