Beschluss 1/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024.
Beschluss 2/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach nimmt den als Drucksache 6.2 /03/25 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 3/2025
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt auf der Grundlage der Direktvergabe nach § 1 ThürVgG i.V.m. 1.2.2.1 Nr. 2 ThürVVöA für das Vorhaben "Lieferung eines Rasenmähers für die Landschaftspflege“ den Auftrag an die Firma Motorgeräte Philipp Liebschütz, Lobensteiner Straße 75, 07368 Remptendorf in Höhe der geprüften Brutto - Angebotssumme von 1.698,95 € zu vergeben. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7700.9350 Erwerb eines Rasenmähers in Höhe von 1.698,95 € für das Haushaltsjahr 2025. |
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| Um notwendige Maßnahmen im Bereich Grünpflege und Reinigung von Straßen/Plätzen durchzuführen mit eigenem Personal soll ein Rasenmäher angeschafft werden, um Kosten der Fremdvergabe dieser Leistungen dauerhaft zu senken. Ein flexibler Einsatz im gesamten Gemeindegebiet wird damit abgesichert. |
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| Im Haushaltsplan 2025 wurden keine Mittel eingeplant. |
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| In Haushaltsstelle 7700.9350 werden insgesamt 1.698,95 € als Mehrausgabe zur Verfügung gestellt. |
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| Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in 2025. |
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| Der Bürgermeister wird beauftragt, den Firmenauftrag auszulösen und für die qualitätsgerechte Ausführung der Leistungen zu sorgen. |
Beschluss 4/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024.
Beschluss 5/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse aus den Jahren 2024.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der Drucksache 11.2/03/25 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der VG Ranis-Ziegenrück zu sorgen.
Beschluss 18/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt dem vorliegenden Antrag (Drucksache 23.2/02/24) auf Grundstückskauf einer Teilfläche von ca. 30 m² des im Eigentum der Gemeinde Eßbach stehenden Flurstücks 105, Flur 5, der Gemarkung Eßbach, nicht zu zustimmen.
Beschluss 22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die Bevollmächtigung des Bürgermeisters Herrn Joachim Haueisen zur Aufnahme einer Festgeldanlage in Höhe von 400.000,00 € für 1 Jahr, Auszahlung 100 Prozent, mit Einlagensicherung/Institutsgarantie.
Für die geplante Aufnahme sind bei der Hausbank sowie mindestens zwei weiteren Instituten einzuholen.
Die Festgeldgeldanlage soll im Mai 2024 für 1 Jahr abgeschlossen werden.
Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über das Ergebnis der Festgeldanlage unverzüglich zu informieren.
Beschluss 23/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt, zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Christian Schmitt, Gersfeld (Rhön), UR-Nr. 169/2024 vom 02.02.2024, bezüglich des Verkaufs des Flurstückes 54/1, Flur 5 der Gemarkung Eßbach, des Grundbuches von Eßbach Blatt 96 nimmt die Gemeinde Eßbach ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Gemeinde Eßbach, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 24/2024 vom 16.05.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt, zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag der Notarin Birgit Langbein, Schleiz, UR-Nr. 311/2024 vom 04.04.2024, bezüglich des Verkaufs des Flurstückes 32/10, Flur 4 der Gemarkung Eßbach, des Grundbuches von Eßbach Blatt 165 nimmt die Gemeinde Eßbach ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Gemeinde Eßbach, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 26/2024 vom 16.05.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt, zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Heinz Watoro, Jena, UR-Nr. W462/2024 vom 23.04.2024, bezüglich des Verkaufs des Flurstückes 30/3, Flur 4 der Gemarkung Eßbach, des Grundbuches von Eßbach Blatt 144 nimmt die Gemeinde Eßbach ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Gemeinde Eßbach, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.