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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössitz

Beschluss 29/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Gössitz beschließt, dem Antrag von Frau Steffi Nöthlich und Herrn Holger Hickethier, Ortsstraße 41 in Gössitz zum Ersatzneubau der Einfriedung des Gartengrundstückes in Gössitz (Flurstück 47/1 der Flur 3) auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen zu erteilen:

1.

Der Bauherr hat für die Standsicherheit seiner Grundstückseinfriedung zu sorgen. Die Gründung für die Einfriedung hat so zu erfolgen, dass die gemeindliche Trockenmauer nicht beschädigt wird. Der Bauherr hat keinen Anspruch auf die vorherige Stabilisierung dieser Mauer durch die Gemeinde.

2.

Die Einfriedung wird auf der Grundlage einer vom Antragsteller vorzunehmenden Grenzfeststellung auf der Grundstücksgrenze zum gemeindlichen Grundstück bzw. auf dem Grundstück des Antragstellers errichtet.