Beschluss 1/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2024.
Beschluss 2/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen nimmt den als Drucksache 6.2/03/25 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 3/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den als Drucksache 7.2/03/25 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025.
Beschluss 4/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 8.2/03/25 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 5/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den als Drucksache 9.2/03/25 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2025.
Beschluss 6/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das Vorhaben „Demontage- und Montageleistungen Sirenenanlage“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, 07616 Serba zu der geprüften Bruttoangebotssumme von: 12.756,80 € zu vergeben.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025 HH-Stelle 1300.9400 Sirene Feuerwehr mit einer Summe in Höhe von 13.500,00 € eingeplant.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen, nach erfolgter Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 durch das LRA SOK und erfolgter Veröffentlichung/Rechtskräftigkeit des Haushaltes.
Beschluss 7/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt in Ergänzung der beauftragten Planungsleistungen für die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Gehwege) die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die elektrotechnischen Leistungen zur Herstellung der Straßenbeleuchtung als Nachtrag Nr. 1 an das Ingenieurbüro Peuker & Nebel, Industriestraße 1, 99427 Weimar gemäß des als Drucksache 11.2/03/25 vorliegenden Honorarangebotes zu vergeben.
Die Kosten für diese Planungsleistungen sind in der Haushaltsstelle 6300.9500 Baumaßnahme + Planungskosten Erneuerung Gehwege eingestellt (Haushaltsausgaberest in 2024 mit 3.800,00 € und einen Haushaltsansatz in 2025 mit 3.800,00 €, Ansatz 2026 mit 179.000,00 € gebildet).
Der Bürgermeister wird ermächtigt das Nachtragsangebot Nr. 1 zu bestätigen, nach erfolgter Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 durch das LRA SOK und erfolgter Veröffentlichung/Rechtskräftigkeit des Haushaltes.
Beschluss 8/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 20.11.2024.
Beschluss 9/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025.
Beschluss 10a/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Aufhebung des Beschlusses 10/2020 vom 20.05.2020 zum 31.03.2025.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss im nächsten gedruckten Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück bekannt zu machen.
Beschluss 10b/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt ab dem 01.04.2025 für die Nutzung der Räumlichkeiten im Kulturhaus folgende Nutzungsgebühren und -bedingungen:
Die Räumlichkeiten im Kulturhaus Peuschen können zur Nutzung vermietet werden. Hierbei wird nach der Vermietungsart Saal, Gaststätte mit Vereinszimmer und Küche unterschieden. Für die Nutzung der nachfolgenden gemeindlichen Räumlichkeiten im Kulturhaus Peuschen sind folgende Gebühren pro Tag zu entrichten:
| 1. | Nutzer sind Vereine der Gemeinde Peuschen und deren Ortsteile sowie die Jagdgenossenschaften und die Kirche | |
| Nutzung der Gaststättenräume: | 25,00 € |
| Nutzung der Küche: | 25,00 € |
| Saalnutzung: | 100,00 € |
| Schankanlagennutzung: | 20,00 € |
| 2. | Nutzer sind Einwohner und juristische Personen der Gemeinde Peuschen und deren Ortsteile | |
| Nutzung der Gaststättenräume: | 40,00 € |
| Nutzung der Küche: | 40,00 € |
| Saalnutzung: | 140,00 € |
| Schankanlagennutzung: | 20,00 € |
| 3. | Nutzer sind sonstige Vereine, private und juristische Personen | |
| Nutzung der Gaststättenräume: | 50,00 € |
| Nutzung der Küche: | 50,00 € |
| Saalnutzung: | 170,00 € |
| Schankanlagennutzung: | 20,00 € |
| 4. | Gewerbliche Nutzung | |
| Nutzung der Gaststättenräume: | 80,00 € |
| Nutzung der Küche: | 50,00 € |
| Saalnutzung: | 300,00 € |
| Schankanlagennutzung: | 20,00 € |
Nebenbedingungen:
| (1) | Die Kaution wird auf 150,00 € festgesetzt. Fällt die Nutzung unter Punkt 4 (Gewerbliche Nutzung), so beträgt die Kaution 250,00 €. Sie ist im Vorfeld auf das Konto der Gemeinde Peuschen einzuzahlen oder ggf. in bar gegen Quittung zu entrichten. |
| (2) | Die ordnungsgemäße Reinigung und Müllentsorgung ist durch jeden Nutzer selbst zu veranlassen bzw. durchzuführen. Dabei hat die Reinigung steht’s feucht zu erfolgen und alle Räumlichkeiten sind zu wischen. Eine Übergabe und abschließende Abnahme wird durch die Gemeinde veranlasst – beide Parteien sollen dabei zu gegen sein. |
| (3) | Wird die Reinigung auch wiederholt nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so ist die Gemeinde berechtigt die Räumlichkeiten auf Kosten des Mieters/Nutzers für eine Grundpauschale 250,00 € zu reinigen. Spezielle und den Umständen entsprechende notwendige zusätzliche aufwendige Reinigungsleitungen werden dabei gesondert in Rechnung gestellt. |
| (4) | Auf die Einhaltung des generellen Rauchverbotes im gesamten Gebäude ist zu achten! |
| (5) | Die Antragstellung auf Nutzung der Räume im Kulturhaus hat schriftlich an die Gemeinde zu erfolgen. In einer zwischen den Parteien abzuschließenden Nutzungsvereinbarung werden alle weiteren Nutzungsbedingungen geregelt. Die Nutzer werden hierbei für alle privaten und öffentlichen Nutzungstage zur Zahlung der entsprechenden Gebühren per Rechnung aufgefordert. |
| (6) | In den angegebenen Gebühren sind keine Verbrauchskosten enthalten, diese werden gesondert berechnet. Für Wasser- und Stromkosten wird eine Pauschale je Miettag von jeweils 10,00 € erhoben. Zur Ermittlung des Heizenergieverbrauches wird der Gaszählerstand jeweils bei Über- und Rückübergabe abgelesen. |
Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss im nächsten gedruckten Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück bekannt zu machen.
Beschluss 11a/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den Beschluss 6/2022 vom 08.02.2022 zum 31.03.2025 aufzuheben.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss im nächsten gedruckten Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück bekannt zu machen.
Beschluss 11b/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt für die Nutzung der Sporthalle in Peuschen ab dem 01.04.2025 folgende Unkostenpauschalen:
| • | bei Nutzung durch Bürger der Gemeinde | 6,00 €/Stunde |
| • | bei Nutzung durch ortsansässige Vereine | 3,00 €/Stunde |
| • | bei Nutzung durch nicht ortsansässige Vereine und Personen sowie bei gewerblicher Nutzung | 15,00 €/Stunde |
Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss im nächsten gedruckten Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück bekannt zu machen.