Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ziegenrück folgende Haushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.363.750,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 836.050,00 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 220.000,00 EUR festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ziegenrück, den 01.04.2026
Stadt Ziegenrück⇔(Siegel)
Chris Lange
Bürgermeister
(*) nachrichtlich
Kredit Kommunales Investitionsprogramm TAB in HHST 9105-3778 mit 165.700 Euro
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 lagen in der Zeit vom 12.05.2026 bis 03.06.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.