Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung

 

der Stadt Ziegenrück (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ziegenrück folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.363.750,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

836.050,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.

§ 4 (*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 220.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Ziegenrück, den 01.04.2026

Stadt Ziegenrück⇔(Siegel)

Chris Lange

Bürgermeister

(*) nachrichtlich

Kredit Kommunales Investitionsprogramm TAB in HHST 9105-3778 mit 165.700 Euro 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

271 v. H.

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

400 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 lagen in der Zeit vom 12.05.2026 bis 03.06.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.