Beschluss 13/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt dem Antrag zur Errichtung einer Einfriedung um das Grundstück Walsburg 15 (Gemarkung Eßbach, Flur 6, Flurstücke 29/2, 29/6 und 33) wird auf der Grundlage von § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch – Außenbereichssatzung – das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben zu erteilen.
Beschluss 14/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt, dass vor Ausführung des genehmigten Vorhabens durch den Bauherren und im Beisein des Gemeinderates gezeigt wird, wie die Grundstücksgrenze vor Ort verläuft. Außerdem soll durch den Bauherrn der Nachweis erbracht werden, dass die genehmigte Überbauung tatsächlich nur 0,75 m² der gemeindlichen Wegefläche Flurstück 105 der Flur 4 in Anspruch nimmt.
Beschluss 15/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die Leistungen für die bituminöse Instandsetzung der Ortsverbindungsstraße Eßbach – Walsburg an die Firma STW, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, Eliasbrunn 69, 07368 Remptendorf aufgrund des Angebotes vom Dezember 2022 in Höhe des Bruttoangebotspreises von 5.872,65 € zu beauftragen.