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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage

Anlage zur Satzung über Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Ziegenrück (Sondernutzungsgebührensatzung)

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

Abkürzungen:

p/T

=

pro Tag

p/J

=

pro Jahr

p/W

=

Woche

p/m²

=

pro Quadratmeter

p/M

=

pro Monat

p/lfm

=

pro laufenden Meter

Gebührengruppe 1

Leitungen

Aufzüge

Aufgrabungen

Gebührengruppe 2

Gebäude und Ausstellungen

Warenautomaten mit oder ohne direkten festen Verbund mit dem Boden

Behelfsstraßen/Verladestellen Großwaagen

Bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben bei denen wegen ihres Hineinragens in den öffentlichen Verkehrsraum ein Sondernutzungserlaubnis nicht als erteilt gelten kann

Gebührengruppe 3

Gewerbliche Nutzung

Gebührengruppe 4

Beschilderungen

feste Gerüste

bewegliche Gerüste (Rollgerüste und Leitern)

Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahrenstellen

vorübergehende, befristete Aufstellung von Werkzeug oder Bauhütten,

Wohnwagen, Toilettenhütten oder Toilettenwagen

vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Fahrzeugen

einschließlich Hilfseinrichtungen soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend

vorübergehende, befristete Aufstellung von Containern

Lagerung von Material

Nutzung von Gehwegen mit Kraftfahrzeugen

Sonstige Sondernutzungen

 — 

Leitungen

1.01

Ober - und unterirdische Leitungen,

die nicht der öffentlichen Versorgung

dienen einschließlich erforderlicher Masten

5,00 €/lfm und Jahr höchstens 1000,00 € p/J

Aufzüge

1.02

unbefristet

50,00 € bis 500,00 € p/J

1.03

befristet

5,00 € bis 100,00 € p/T

Aufgrabungen aller Art

1.04

bei einer Baugrubenbreite bis zu 1m

1,00 € p/T und Meter

1.05

bei einer Baugrubenbreite über 1m

1,50 € p/T und Meter

Gebäude und Ausstellungen

2.01

Wartehallen mit Verkaufsbetrieb, Kioske

150,00 € bis 2500 € p/M

Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden,

2.02

Schaukästen und Ausstellungspavillons

5,00 bis 25,00 € p/M

Soweit sie mit einer Baugenehmigung

errichtet wurden, p/m² überragender Fläche

Warenautomaten mit oder ohne direkten

festen Verbund mit dem Boden

2.03

bis 0,2 m² Frontfläche

35,00 € p/J

2.04

über 0,2 m² bis 1 m² Frontfläche

70,00 € p/J

2.05

für jeden weiteren angefangenen m² Frontfläche

70,00 € p/J

Behelfsstraßen/Verladestellen Großwaagen

2.06

p/m² genutzter Fläche

10,00 € bis 50,00 € p/J

Bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben

bei denen wegen ihres Hineinragens in den

öffentlichen Verkehrsraum eine

Sondernutzungserlaubnis nicht als erteilt

gelten kann zu

Nr. 2.07 bis 2.10:

2.07

Gesimse und Fensterbänke innerhalb einer

Die Gebühr beträgt 6%des

Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche

Verkehrswertes des

Mit einer Ausladung von über 0,10 m

begünstigten Grundstückes,

2.08

Bauteile, soweit sie nicht unter die

bezogen auf den

Gebührennummern 2.02 bis 2.05 fallen,

Quadratmeter.

innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der

Geländeoberfläche, soweit die

Gehwegbreite um mehr als 5% bzw. mehr

als 0,20 m, bei Gebäudesockeln um mehr

als 0,10 m überragt wird

2.09

Kellerlichtschächte und Betriebsschächte

Soweit sie mehr als 0,50 m in den

Öffentlichen Gehweg hineinragen

2.10

Arkaden und Unterbauungen

Mindestgebühr: 25,00 € p/J

Gewerbliche Nutzung

3.01

Ausstellungswagen

75,00 € bis 150,00 € p/W

3.02

Verkaufsstände p/m²

2,50 €p/T mind. jedoch

genutzter Fläche

10,00 € p/T

3.03

Aufstellung von Tischen und Stühlen zur

Bewirtung im Freien pro m² genutzter

Fläche in den Monaten Mai bis Oktober

2,50 € p/M

3.04

Aufstellung von Tischen Stühlen zur

Bewirtung im Freien pro m² genutzter

Fläche in den Monaten November bis April

1,25 € p/M

3.05

sonstige gewerbliche Veranstaltungen p/m²

1,00 p/T mind. jedoch

genutzter Fläche

25,00 € p/T

3.06

Veranstaltungshinweisschild bis 0,99 m²

befristet

5,00 € p/W

3.07

Veranstaltungshinweisschild über 0,99 m²

befristet

10,00 € p/W

3.08

Aufstellung mobiler Verkaufswagen

25,00 € p/T

Beschilderungen

4.01

Firmenhinweisschild bis 0.99 m² unbefristet

25,00 € p/J

4.02

Firmenhinweisschild bis 0,99 m² befristet

2,50 € p/W

4.03

Firmenhinweisschild ab 1,00 m² unbefristet

100,00 € p/J

4.04

Firmenhinweisschild ab 1,00 m² befristet

10,00 € p/W

4.05

Masten und Pfosten außerhalb der

Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und

4.41 - 4.44

befristet

25,00 € bis 150,00 € p/J

4.06

Masten und Pfosten außerhalb der

Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und

4.41 - 4.43 befristet

10,00 € bis 50,00 € p/M

feste Gerüste

4.07

bis 10 m Frontlänge

5,00 € p/W

4.08

10 m - 20 m Frontlänge

7,50 € p/W

4.09

über 20 m Frontlänge

10,00 € p/W

bewegliche Gerüste (Rollgerüste und Leitern)

4.10

bis 1,50 m Frontlänge und Leitern

2,50 € p/T

4.11

über 1,50 m Frontlänge

5,00 € p/T

Bauzäune und Zäune zur Sicherung von

Gefahrenstellen

4.12

pro lfm. Bauzaun

1,00 € p/W

Vorübergehende, befristete Aufstellung

Von Werkzeug oder Bauhütten,

Wohnwagen, Toilettenhütten oder Toilettenwagen

4.13

bis zu 2 Monaten und 10 m² Nutzfläche

einmalig 35,00 €

4.14

für jeden weiteren angefangenen Monat

15,00 €

4.15

bis zu 2 Monaten über 10 m² Nutzfläche

einmalig 70,00 €

4.16

für jeden weiteren angefangenen Monat

30,00 €

vorübergehende, befristete Aufstellung

von Maschinen, Fahrzeugen

einschließlich Hilfseinrichtungen soweit

nicht unter den Gemeingebrauch fallend

4.17

bis zu 30 m² genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.18

über 30 m² bis 50 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.19

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.20

für jede weitere angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

vorübergehende, befristete Aufstellung

von Containern

4.21

bis 5 m³ Rauminhalt

2,50 € p/T

4.22

über 5 m³ bis 10 m³ Rauminhalt

5,00 € p/T

4.23

über 10 m³ Rauminhalt

10,00 € p/T

Lagerung von Material

4.24

bis zu 30 m² genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.25

über 30 m² bis 50 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.26

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.27

für jede weiteren angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

Nutzung von Gehwegen mit

Kraftfahrzeugen

4.28

bis zu 10 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4,29

über 10 m² bis 20 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.30

über 20 m² bis 50 m² genutzter Fläche

20,00 € p/T

4.31

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

35,00 € p/T

4.32

Über 100 m²

50,00 € p/T

Sonstige Sondernutzungen

4.33

Ausstellungsgegenstände mit und ohne

Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern

bis zu 2 m² genutzter Fläche unbefristet

25,00 € p/J

4.34

Ausstellungsgegenstände mit und ohne

Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern

bis zu 2 m² genutzter Fläche befristet

2,50 € p/M

4.35

Ausstellungsgegenstände mit und ohne

Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern

über 2 m² genutzter Fläche unbefristet

50,00 € p/M

4.36

Ausstellungsgegenstände und Gegenstände

ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern

über 2 m² genutzter Fläche befristet

5,00 € p/M

4.37

motorsportliche Veranstaltungen gem. § 29

Abs. 2 StVO oder Versuchsfahrten, wenn

Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden

300,00 € p/Veranstaltung

4.38

wirtschaftlicher Betrieb von Lautsprechern,

die sich auf den Straßenraum auswirken sollen

30,00 € p/T

4.39

Anbringen von Plakaten

2,50 € p/W pro Plakat

4.40

Aufstellung von Kundenstoppern (A-Aufsteller)

25 € p/J

4.41

Warenauslagen pro m² genutzter Fläche

2,50 € p/M

4.42

Informationsstände

5,00 € p/T

4,43

Mitgliederwerbestände

50,00 € p/T pro Stand

4,44

Fahnenmasten, Transparente u.ä.

20,00 € p/W

4.45

Schaukästen

25,00 € bis 250,00 € p/J

4.46

freistehende Schaustelleinrichtungen

0,50 € p/T pro m² genutzter

Fläche mind. 5,00 € p/T

4.47

Parken von Kraftfahrzeuganhängern mit

Werbeaufschrift ohne Zugfahrzeug für

max. zwei Wochen

100,00 € p/W pro Anhänger

4.48

abstellen von zulassungspflichtigen aber

nicht zugelassenen Fahrzeugen ab dem 3. Tag

5,00 € p/T

4.49

Fahrradständer ohne Werbung

20,00 € p/J pro Stück

Fahrradständer mit Werbung

50,00 € p/J pro Stück

4.50

Drehgenehmigung/ Fotogenehmigung

15,00 € p/T

Ziegenrück, den 11.05.2023

Chris Lange

Bürgermeister