Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Gössitz folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 915.900,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 160.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
| für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gössitz, den 28.03.2024
Gemeinde Gössitz
Schindler
Bürgermeister