Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

über die beabsichtigte teilweise Einziehung einer Straße

Die Gemeinde Schmorda beabsichtigt die teilweise Einziehung der Widmung, des Flurstücke 275 Flur 3, der Gemarkung Schmorda als öffentliche Straße ab Beginn der Grenze zum Flurstück 336/224 Flur 3 bis zum Flurstück 276 Flur 3 und Flurstück 1 Flur 5.

Der Gemeinderatsbeschluss sowie der Entwurf der Allgemeinverfügung zur Einziehung mit seiner Begründung können in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Str. 2 in 07387 Ranis, zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Einwendung gegen die beabsichtigte Einziehung können gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Str. 2 in 07389 Ranis oder in der Außenstelle Krölpa, Pößnecker Str. 24 in 07387 Krölpa, vorgebracht

werden.

Allgemeinverfügung der Gemeinde Schmorda

zur Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße von Hausnummer 31 bis zur Hausnummer 23 a)

1.

Teileinziehung

Auf der Grundlage § 8 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetzes - ThürStrG - vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) wird die Widmung der Flurstücke 275 Flur 3, der Gemarkung Schmorda als öffentliche Straße ab Beginn der Grenze zum Flurstück 336/224 Flur 3 bis zum Flurstück 276 Flur 3 und Flurstück 1 Flur 5 teileingezogen.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und wird mit ihrer Bekanntmachung wirksam.

2.

Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

3.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis einzulegen.

Andrea Philipp-Dittrich

Bürgermeisterin