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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Seisla am 26. Mai 2024

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

112

Zahl der Wähler:

85

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

3

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

82

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

382

Auf die nachfolgenden Bewerber fallen die in der nachstehenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen.

1) Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Rechtsaufsichtsbehörde, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

Seisla, den 28. Mai 2024

Breternitz

Wahlleiter