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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

Beschluss Nr. 15/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa stimmt der vorliegenden Niederschrift der 1. öffentlichen Gemeinderatssitzung - öffentlicher Teil - vom 20.01.2025 zu.

Beschluss Nr. 16/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa nimmt den als Drucksache 6.1/02/25 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss Nr. 17/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.1/02/2025 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr. 18/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt den als Drucksache 8.1/02/2025 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2025.

Beschluss Nr. 19/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt den als Drucksache 9.1/04/2025 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025.

Beschluss Nr. 20/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid: Abriss einer Scheune sowie Neubau eines Wohnhauses in der Gemarkung Zella, Heideweg, Flur 1, Flst.-Nr. 92/8.

Beschluss Nr. 22/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt als Ergänzungsbeschluss zum Beschluss Nr. 06/01/25 zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie­zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Krölpa übersteigt.

Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Beschluss Nr. 23/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa erteilt seine Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Rosa-Luxemburg-Straße“ der Stadt Pößneck in der Fassung vom Januar 2025.

Beschluss Nr. 24/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt den 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Herschdorf in der Fassung vom 28.04.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung betrifft die gesamte Ortslage Herschdorf. Aufgrund der im Jahr 2024 durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange war der Inhalt der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung anzupassen. Die Innenbereichsabgrenzung wurde verändert und die Ergänzungsflächen entsprechend angepasst.

Der 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf sowie die Begründung werden zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Krölpa für die Dauer von einem Monat veröffentlicht. Ferner wird der 2. Entwurf an einer gut zugänglichen Stelle/Einrichtung, während der gesamten Veröffentlichungszeit, öffentlich ausgelegt.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Inhalten mündlich zur Niederschrift oder schriftlich per E-Mail bzw. Post abgegeben werden.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel zur Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die Veröffentlichung des 2. Entwurfs im Internet benachrichtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt,

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den Beschluss über den 2. Entwurf und dessen Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen;

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den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet sowie die Stelle der öffentlichen Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und diese Bekanntmachung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen ins Internet einzustellen;

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in dieser Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen innerhalb der Veröffentlichungsfrist mündlich zur Niederschrift oder schriftlich per E-Mail bzw. Post und nur zu den geänderten Inhalten angegeben werden können, und das verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können;

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in dieser Bekanntmachung auf den Verzicht der Umweltprüfung hinzuweisen;

die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und diese über die Veröffentlichung des 2. Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu unterrichten.