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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Peuschen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Peuschen (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Peuschen folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

837.600,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

45.300,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Peuschen, den 14.04.2025

Gemeinde Peuschen

Fröhlich

Bürgermeister — (Siegel)

(*) nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

400 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 12.05.2025 bis 27.05.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.