Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Moxa folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 191.700,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 34.100,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 (*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Moxa, den 07.04.2025
Gemeinde Moxa
Johannes Linke
Bürgermeister — (Siegel)
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom??.?? 2025 bis??.?? 2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bekanntmachungsvermerk
Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück am??.?? 2025, Jg. 29, Nr.??, Seite??
Verfahrensvermerk
Eingangsbestätigung vom:?
Würdigung der Rechtsaufsichtsbehörde am:?
Moxa, den??.?? 2025
Johannes Linke
Bürgermeister
| Verteiler: | Bürgermeister |
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| Rechtsaufsichtsbehörde |
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| Finanzverwaltung |