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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf

Der Gemeinderat Krölpa hat mit Beschluss vom 28.04.2025 den 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf in der Fassung vom 28.04.2025 gebilligt zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Ziele der Satzung sind die Klarstellung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sowie die Einbeziehung gut erschlossener Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und damit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von 3 bis 4 Wohnstandorten zur Absicherung der Eigenentwicklung der Gemeinde Krölpa.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der 2. Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf (Fassung vom 28.04.2025) sowie die Begründung im Zeitraum

vom 12.05.2025 bis einschließlich 17.06.2025

auf dem Internetportal der Gemeinde Krölpa unter folgendem Link:

https://www.kroelpa.de/seite/440323/bebauungsplaene.html

veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden (www.kroelpa.de > Rubrik „Wirtschaft“ > „Planen & Bauen“ > „Bebauungspläne“).

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Bauverwaltung, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis, während der folgenden Zeiten:

Montag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zu den geänderten Inhalten des 2. Entwurfs vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an bauverwaltung@vg-ranis-ziegenrueck.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten der Bauverwaltung zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Bauverwaltung, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, aufgefordert sich zu den geänderten Inhalten zu äußern. Zugleich werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich über die Veröffentlichung des 2. Entwurfs in Kenntnis gesetzt.

Geltungsbereiche der Satzungen

Die „Klarstellungssatzung“ erstreckt sich über die gesamte Ortslage Herschdorf.

Die „Ergänzungssatzung“ besteht aus 3 Teilflächen (siehe rote Kreise im nachfolgenden Übersichtsplan) und betrifft die Flurstücke 1/27, 1/28, 232/10 und 233 der Gemarkung Herschdorf.

Gemeinde Krölpa, den 11.05.2025

J. Chudasch

Bürgermeister