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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

Thüringer Verordnung

zur Aufhebung eines Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Krölpa und Langenorla

Vom 20. August 2024

Auf Grund der §§ 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 32 Abs. 1 und 106 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, und der §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) und 79 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vorn 28. Mai 2019 (GVBI. 5. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277) geändert worden ist, verordnet das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz:

Artikel 1

Der Beschluss des Kreistages Pößneck über die „Trinkwasserschutzzonen für die Eigenversorgungsanlage VEB TSW Berggold Pößneck, Betriebserholungsheim Schimmersburg“ vom 19. September 1984, Nr. 14-3/84, wird aufgehoben.

Artikel 2

(1) Die örtliche Lage des in dieser Verordnung aufgehobenen Wasserschutzgebietes in der Gemarkung Hütten der Gemeinde Krölpa und in der Gemarkung Langenorla der Gemeinde Langenorla im Saale-Orla-Kreis ergibt sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 10 000. Die Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die Fläche des aufgehobenen Wasserschutzgebietes, die sich künftig außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, ist in der Übersichtskarte schraffiert und mit einer durchbrochenen Linie umrandet dargestellt.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Jena, 20. August 2024

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Der Präsident

Mario Suckert

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Jena, 20.08.2024

Az.: 5070-53-4522/2166

ThürStAnz Nr. 39/2024 S. 1370 -1371