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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaftsversammlung

Werte Jagdverpächter,

mit Schreiben vom 01.04.2026 bin ich von der Unteren Jagdbehörde über den Rücktritt des gesamten Jagdvorstandes zur Vorstandssitzung am 27.02.2026 informiert worden. Gemäß § 9 Abs. 2 S. 3 des Bundesjagdgesetzes ist der Bürgermeister in diesem Fall der Notjagdvorsteher. Im Bestreben, dieses Provisorium zeitnah zu beenden, lade ich hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Moxa gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Moxa form- und fristgerecht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Moxa am:

Dienstag, den 16.06.2026 um 18:30 Uhr

in das Gemeindeamt Moxa ein.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bericht des Jagdvorstandes

3.

Bericht der Rechnungsprüfer

4.

Beratung und Beschlussfassung Entlastung Vorstand

5.

Wahl des Jagdvorstandes und der Rechnungsprüfer

6.

Anfragen und Sonstiges

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.

Johannes Linke

Bürgermeister - Notjagdvorstand

Gemeinde Moxa

Moxa, den 12.05.2026