BS 33/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa stimmt der vorliegenden Niederschrift der 2. öffentlichen Gemeinderatssitzung - öffentlicher Teil - vom 04.05.2023 zu.
BS 34/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt den Abschluss des vorliegenden Städtebaulichen Vertrages zur Ergänzungssatzung „Am Hauptmanns Garten“ im OT Herschdorf der Gemeinde Krölpa gem. § 11 BauGB.
BS 35/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt gem. § 19 ThürKO i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung „Am Hauptmanns Garten" im Westen der Ortslage Herschdorf in der Fassung vom 05. Juni 2023. Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 21 ThürKO vorzulegen und auszufertigen.
BS 36/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa bevollmächtigt den Bürgermeister Jonas Chudasch zur Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.000.000,00 Euro für die Baumaßnahme „Kulturort Schloss Krölpa - Umbau Westflügel“.
BS 37/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag: Nutzungsänderung - Einbau einer Hausmeisterwohnung in ein Mehrzweckgebäude in der Gemarkung Herschdorf, Am Hüttener Weg 1, Flur 0, Flst.-Nrn. 88/7, 108/5 und 108/6.
BS 38/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt die Vergabe der Brückenprüfung (Hauptprüfung) der Brücke über die Bahn in Verlängerung der „Neuen Straße“ in Krölpa an das Ingenieurbüro für Bauwesen Prof. Dr.-Ing. Heinrich Bechert + Partner, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth zu einer Angebotssumme in Höhe von 10.961,09 € brutto.
BS 39/03/23
Da die Amtszeit der zum 01.01.2019 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gewählten Schöffinnen und Schöffen am 31.12.2023 endet, stimmt der Gemeinderat für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode der Aufnahme von Frau Cindy Knopf, Herrn Michael Weiland und Herrn Nico Schwenke in die Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu.
BS 40/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt als Drucksache vorliegende Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
BS 41/03/23
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt als Drucksache vorliegende Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde (Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage zur Satzung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage (Verzeichnis Sondernutzungsgebühren) der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.