Beschluss 9/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 22.02.2023 (öffentlicher Teil).
Beschluss 10/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt für das Vorhaben „Reparatur des beidseitigen Straßenbankettes entlang der Gemeindestraße zwischen Abzweig nach Posen bis zur Gemarkungsgrenze Laskau-Grobengereuth/Stall“ gemäß Drucksache 6.3/06/23 der Firma Bauservice Mey GmbH, Treppendorf Nr. 35, 07407 Rudolstadt den Auftrag in Höhe der geprüften Angebotssumme von 13.084,05 € zu erteilen.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 6300.9400 eingestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung zu sorgen.
Beschluss 11/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen vergibt nach Erhalt des Zuwendungsbescheides für das Vorhaben „Herstellung einer barrierefreien Haltestelle in der Gemeinde Peuschen, Ortsteil Laskau“ die nächsten Leistungsphasen an das Planungsbüro Prof. Dr.-Ing. H. Bechert & Partner, Ingenieurbüro für Bauwesen, Stauseestraße 35 in 07907 Schleiz-Gräfenwarth gemäß Honorarangebot.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 4 bis 9 der §§ 47 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2019.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen und auf eine ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens zu achten.
Beschluss 12/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den notwendigen Personalschlüssel für die Kindertagesstätte „Flohkiste“ Peuschen für das Kita-Jahr 2023/2024.
Der durchschnittliche Personalschlüssel beträgt, vorbehaltlich keiner weiteren Änderung des ThürKitaG, 3,71 Vollzeitbeschäftigte für das Kindergartenjahr. Der Bedarf errechnet sich aus 2 Stichtagen der angemeldeten Kinder für die Einrichtung.
Ändert sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder, so ist der Personalschlüssel dementsprechend anzupassen.
Beschluss 13/2023
Da die Amtszeit der zum 01.01.2019 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gewählten Schöffinnen und Schöffen am 31.12.2023 endet, stimmt der Gemeinderat für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode der Aufnahme von Frau Alexandra Teuscher in die Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu.
Beschluss 14/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 03.05.2022 (nicht öffentlicher Teil).