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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Stadt Ziegenrück

Haushaltssatzung

der Stadt Ziegenrück

(Saale-Orla-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ziegenrück folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.639.200,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

415.150,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

271 v. H.

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Ziegenrück, den 14.06.2023

Stadt Ziegenrück — (Siegel)

Lange

Bürgermeister

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 lagen in der Zeit vom 17.07.2023 bis 07.08.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.