Beschluss 22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska bestellt auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" vom 13. Januar 2020 (letzte Änderung vom 30.11.2023) und des § 48 Abs. 2 ThürKO für die ab dem 01.06.2024 begonnene Amtszeit Herrn Jan Fröhlich zum Gemeinschaftsvertreter in der Gemeinschaftsversammlung der VG Ranis-Ziegenrück und im Falle seiner Verhinderung Herrn Ron Kaplan als Stellvertreter des Gemeinschaftsvertreters.
Beschluss 23/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024.
Beschluss 24/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt die Firma Chris Bittorf, Dorfstraße 11 in 98530 Schmeheim mit der Ausweisung von Habitatbäumen im Zuge einer Direktvergabe nach Prüfung des vorliegenden Dienstleistungsangebotes in Höhe von 2.070,60 Euro Brutto zu beauftragen.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 8550.6300 weitere Verwaltungs- und Betriebsaufgaben eingeplant.
Beschluss 25/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3a Abs. 3 VOB/A für das Vorhaben "Erneuerung Zaun am Gemeindegarten“ nach erfolgter Prüfung der eingegangenen Angebote die Vergabe an die Firma Patrick Stenzel, Wernburger Straße 3, 07381 Bodelwitz in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 6.449,80 Euro.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 5800.5100 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) nicht eingestellt. Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.449,80 Euro in dieser Haushaltstelle wird gedeckt über die reduzierte Zuführung an die allgemeine Rücklage (Haushaltstelle 9100.9100, Ansatz 57.500 €).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Beschluss 26/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt dem Antrag zur Errichtung eines Wochenend-hauses auf dem Grundstück Flurstück 189 der Flur 6, Gemarkung Paska (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Linkenmühle/Eltsch) wird auf der Grundlage von § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes - das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zu der beabsichtigten Abweichung von der Dachneigung (zulässig: 30°; beantragt: 34°) wird ebenso das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss 27/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024.