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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Ranis

Öffentlicher Teil

Beschluss 24/2024

Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt:

1.

Der Stadtrat der Stadt Ranis bestellt auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" vom 13. Januar 2020 (letzte Änderung vom 30.11.2023) und des § 48 Abs. 2 ThürKO in der jeweils gültigen Fassung für die ab dem 01.06.2024 neue Amtszeit des Stadtrates der Stadt Ranis Herrn Frank Sieber (FWR) zum Gemeinschaftsvertreter der Gemeinschaftsversammlung der VG Ranis-Ziegenrück und im Falle seiner Verhinderung Herrn Markus Thalmann als Stellvertreter.

2.

Der Stadtrat der Stadt Ranis bestellt auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" vom 13. Januar 2020 (letzte Änderung vom 30.11.2023) und des § 48 Abs. 2 ThürKO in der jeweils gültigen Fassung für die ab dem 01.06.2024 neue Amtszeit des Stadtrates der Stadt Ranis Frau Petra Sünnwoldt zur Gemeinschaftsvertreterin der Gemeinschaftsversammlung der VG Ranis-Ziegenrück und im Falle ihrer Verhinderung Herrn Toni Heckert als Stellvertreter.

Beschluss 25/2024

Im Ergebnis der Kommunalwahl 2024 besetzt der Stadtrat der Stadt Ranis den neben dem Bürgermeister aus fünf Stadtratsmitgliedern zu bildenden Hauptausschuss für die ab dem 01.06.2024 beginnende Amtszeit des Stadtrates der Stadt Ranis gemäß den bindenden Vorschlägen der Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften wie folgt:

Beschluss 26/2024

Im Ergebnis der Kommunalwahl 2024 besetzt der Stadtrat der Stadt Ranis den neben dem Bürgermeister aus fünf Stadtratsmitgliedern bestehenden Sozial-/Kulturausschuss für die ab dem 01.06.2024 beginnende Amtszeit des Stadtrates der Stadt Ranis gemäß den bindenden Vorschlägen der Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften wie folgt:

Beratende Bürger:

Beschluss 27/2024

Im Ergebnis der Kommunalwahl 2024 besetzt der Stadtrat der Stadt den neben dem Bürgermeister aus sieben Stadtratsmitgliedern bestehenden Technischen Ausschuss für die ab dem 01.06.2024 beginnende Amtszeit des Stadtrates der Stadt Ranis gemäß den bindenden Vorschlägen der Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften wie folgt:

Beratende Bürger:

Beschluss 28/2024

Im Ergebnis der Kommunalwahl 2024 bestellt der Stadtrat der Stadt Ranis auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Buchstabe d und des Satzes 2 des Übergabe-/Übernahme-Vertrages mit dem Diakonieverein Orlatal e.V. zur Kindertagesstätte „Burgspatzen“ in Ranis vom 21.02.1994 für die ab dem 01.06.2024 beginnende Amtszeit des Stadtrates der Stadt Ranis die nachfolgenden Stadtratsmitglieder als Vertreter der Stadt Ranis im Kuratorium

Beschluss 30/2024

Der Stadtrat der Stadt Ranis hebt den Beschluss 11/2024 zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Ranis auf.

Beschluss 31/2024

Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die als Drucksache 17.2/06/24 vorliegende Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt. Der Bürgermeister wird beauftragt die Sondernutzungssatzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Beschluss 32/2024

Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die als Drucksache 18.2/06/2024 vorliegende Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt (Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage zur Satzung). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung mit Anlage (Verzeichnis Sondernutzungsgebühren) der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss 33/2024

Der Stadtrat der Stadt Ranis genehmigt die geänderte Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 25.04.2024.