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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Seisla

Haushaltssatzung

der Gemeinde Seisla (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Seisla folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

203.050,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

68.000,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Seisla, den 08.04.2024

Gemeinde Seisla

Breternitz  —  (Siegel)

Bürgermeister

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 lagen in der Zeit vom 15.7.2024 - 29.07.2024 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Seisla vom 24.06.2024

Öffentlicher Teil

Beschluss 12/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla bestellt auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück vom 13. Januar 2020 (letzte Änderung vom 30.11.2023) und des § 48 Abs. 2 ThürKO für die ab dem 01.06.2024 begonnene Amtszeit Frau Gabriele Gruner zur Gemeinschaftsvertreterin der Gemeinschaftsversammlung der VG Ranis-Ziegenrück und im Falle ihrer Verhinderung Frau Michelle Philipp als Stellvertreterin der Gemeinschaftsvertreterin.

Beschluss 13/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2024.

Beschluss 14/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt auf der Grundlage der beschränkten Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) für das Vorhaben „Baumpflege nach Baumschau“, nach Prüfung der eingegangenen Angebote die Vergabe an die Firma Gärtner Patrick Stenzel, Wernburger Straße 3, 07381 Bodelwitz in Höhe der geprüften Brutto-Angebotssumme von 12.792,50 €. Das Vorhaben ist im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 5800.5104 eingestellt.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss 15/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2024.