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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Ziegenrück

Öffentlicher Teil

Beschluss 36/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück bestellt auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Ranis-Ziegenrück" vom 13. Januar 2020 (letzte Änderung vom 30.11.2023) und des § 48 Abs. 2 ThürKO für die ab dem 01.06.2024 begonnene Amtszeit Frau Anne Wille zur Gemeinschaftsvertreterin der Gemeinschaftsversammlung der VG Ranis-Ziegenrück und im Falle ihrer Verhinderung Herrn René Schilling als Stellvertreter der Gemeinschaftsvertreterin.

Beschluss 37/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 27.05.2024.

Beschluss 38/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der öffentlichen Ausschreibung für die Straßenbauarbeiten "Grundhafter Ausbau der Elsenau, 1. Bauabschnitt“, des Submissionsergebnisses vom 13.03.2024 sowie der Prüfung der eingegangenen 2 Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro Prof. Dr. Heinrich Bechert, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth, der Firma STRABAG AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Bereich Mitte/ Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck den Auftrag für die Verlegung von Leerrohren für den späteren Glasfaserausbau zu erteilen.

Die Auftragssumme beträgt 29.339,02 € brutto. Die Stadt geht damit in Vorleistung und ermöglicht einer noch nicht benannten Firma, die Glasfaserkabel in der Straße zu verlegen, ohne die Asphaltdecke der neuen Straße aufschneiden zu müssen. Beauftragt wird die submittierte Auftragssumme. In der ersten Bauberatung wurde festgelegt, dass anstelle von ausgeschriebenen 600 m Leerrohr nur ca. 70 m für die Straßenquerungen zum Einsatz kommen.

Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 6300.9401 mit 490.000 Euro (einschließlich Haushaltsreste aus Vorjahren) im Ansatz geplant. Das Submissionsergebnis liegt bei 511.724,59 € für den Straßenbau und 29.339,02 € für den Anteil Glasfaser. Dazu kommt der Anteil Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 40.000,00 € brutto. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 90.000,00 € sollen aus dem Haushaltsrest der Haushaltsstelle 8800.9401 (Sanierung Wohnungen) gedeckt werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 39/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt aufgrund der von der Stadtbrandmeisterin vorgelegten Liste vom 20.12.2023 der aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ziegenrück für das Jahr 2023 die einmalige Zahlung einer Ehrenamtspauschale in Höhe von 200,00 Euro je aktiven Feuerwehrkamerad. Für das Jahr 2023 wurden 9 aktive Kameradinnen und Kameraden von der Stadtbrandmeisterin gemeldet.

Das Vorhaben ist im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 1300.4000 eingestellt.

Beschluss 40/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000,00 € in der Haushaltsstelle 4640-7260 Geschäftsausgaben Zuweisung an private Unternehmen.

Die Kindertagesstätte „Purzelmäuse“ Ziegenrück, Träger VS-Oberland Schleiz startete einen Aufruf zur finanziellen Unterstützung Projekt „Sandkasten“. Die Sandkastenanlage des Kindergartens wird durch 25 Kinder genutzt werden.

Die Stadt Ziegenrück möchte das Projekt mit 1.000,00 € unterstützen.

Die außerplanmäßige Ausgabe wird gedeckt durch die außerplanmäßige Einnahme in Haushaltsstelle 4640-1671 Abrechnung Kita Vorjahr mit 11.038,06 €.

Beschluss 41/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage des Direktauftrages für das Vorhaben „Kauf eines Anhängers für den Bauhof“ den Auftrag an die Firma Haengermarkt 24, Willy-Brandt-Ring, 08606 Oelsnitz/Vogtland In der Höhe der geprüften Brutto - Angebotssumme von 3.629,17 Euro.

Die finanziellen Mittel sind in Haushaltsstelle 7710-9350 (Haushaltsausgaberest 7.000,00 €) eingeplant.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung zu achten.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss 42/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 27.05.2024.