Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2025
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Ranis

Stadtrat setzt Zeichen für Ortsbildpflege und bürgerschaftliches Engagement

Ranis, 23. Mai 2025 - In der Stadtratssitzung am 22. Mai 2025 wurde das neue kommunale Förderprogramm „Fassade mit Wirkung - Sanierung sichtbar straßenbegleitender Gebäudeansichten“ einstimmig beschlossen. Es tritt ab sofort in Kraft und richtet sich an Eigentümer*innen von Gebäuden im Stadtgebiet Ranis sowie den Ortsteilen Brandenstein, Heroldshof und Ludwigshof.

Mit dem Programm verfolgt die Stadt das Ziel, das gewachsene historische Ortsbild zu erhalten und sichtbar aufzuwerten. Öffentliche Straßenräume sollen durch sanierte und gepflegte Fassaden ein attraktives Erscheinungsbild erhalten. Neben der äußeren Wirkung wird so auch die Lebensqualität im Stadtgebiet nachhaltig gestärkt.

Förderfähig sind Maßnahmen wie die Erneuerung von Putz, Anstrich oder historischen Fassadenelementen. Auch Gerüstkosten sowie Materialkosten bei Eigenleistungen können unter Vorlage entsprechender Belege bezuschusst werden. Die Förderung beträgt 15 € pro Quadratmeter sichtbarer Fassadenfläche - bis zu einer Höchstgrenze von 3.000 € pro Objekt.

„Wir wollen Anreize schaffen, damit Eigentümer*innen selbst aktiv zur Ortsbildpflege beitragen. Jeder sanierte Putz, jede neu gestrichene Wand trägt dazu bei, Ranis lebens- und liebenswerter zu gestalten“, so Bürgermeister Marcus Pavel nach dem Beschluss.

Anträge können ab sofort bei der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück eingereicht werden. Die Förderung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Weitere Informationen, die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular finden Interessierte auf der Website der Stadt Ranis unter www.stadt-ranis.de oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück.

Förderprogramm der Stadt Ranis

„Fassade mit Wirkung - Sanierung sichtbar straßenbegleitender Gebäudeansichten"

Präambel

Die Stadt Ranis möchte mit dem Förderprogramm „Fassade mit Wirkung - Sanierung sichtbar straßenbegleitender Gebäudeansichten" den Erhalt des historischen Ortsbildes, die Aufwertung des Stadt- und Straßenraums sowie das private Engagement zur Pflege und Erhaltung der Bausubstanz aktiv unterstützen. Mit der Bereitstellung von Fördermitteln will die Stadt sichtbare Verbesserungen im Erscheinungsbild erreichen, die der gesamten Stadtgesellschaft zugutekommen.

1. Allgemeines

1.1 Gefördert werden straßenbegleitende, öffentlich einsehbare Fassadenflächen an Gebäuden im Stadtgebiet Ranis einschließlich der Ortsteile Brandenstein, Heroldshof und Ludwigshof.

1.2 Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, bei denen die Fassadenfläche mindestens 20 m2 beträgt und sich sichtbar zum öffentlichen Straßenraum hin orientiert.

1.3 Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen als Eigentümer:innen des Gebäudes.

1.4 Die Förderung erfolgt als freiwillige Leistung der Stadt Ranis im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.

1.5 Die Fördermittel sind zurückzuzahlen, wenn der Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben enthält oder die Richtlinien nicht eingehalten wurden.

1.6 Über die Bewilligung wird nach Reihenfolge des Antragseingangs entschieden.

2. Förderfähige Maßnahmen

2.1 Förderfähig sind ausschließlich folgende Arbeiten an straßenseitigen, öffentlich einsehbaren Fassaden:

-

Erneuerung oder Instandsetzung des Fassadenputzes

-

Neuanstrich bzw. Sanierung des bestehenden Anstrichs

-

Wiederherstellung oder Instandsetzung historischer Fassadenelemente (z. B. Stuck, Gesimse)

-

Restaurierung denkmalgeschützter Fassaden (nur bei denkmalgerechter Ausführung)

-

Gerüstkosten

-

Materialkosten bei nachgewiesener Eigenleistung (z. B. Farben, Putz), sofern durch Rechnungen belegbar

2.2 Nicht förderfähig sind:

-

Arbeiten an nicht sichtbaren oder rückwärtigen Fassaden

-

Nicht belegte Eigenleistungen

-

Werbeanlagen, Fenster, Dachflächen oder Garagen

3. Förderumfang und Höhe

3.1 Der Fördersatz beträgt 15 €/m2 straßenseitiger Fassadenfläche.

3.2 Die maximale förderfähige Fassadenfläche beträgt 200 m2 pro Objekt.

3.3 Der maximale Zuschuss je Objekt beträgt somit 3.000 €.

3.4 Das Jahresbudget für das Programm beträgt 15.000 €. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Förderung von ca. 5 Objekten jährlich.

4. Antragstellung

4.1 Der Förderantrag ist schriftlich an die Stadt Ranis zu stellen und muss folgende Unterlagen enthalten:

-

Foto oder Skizze der straßenseitigen Fassade

-

Beschreibung der geplanten Maßnahmen

-

Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs (sofern vorhanden)

-

Nachweis über Materialkosten bei Eigenleistung (z. B. Belege, Rechnungen)

-

Nachweis über Gerüstkosten

-

Zustimmung der Denkmalbehörde bei denkmalgeschützten Objekten

4.2 Förderanträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Maßnahmenbeginn bei der Stadt Ranis eingereicht und genehmigt wurden.

5. Bewilligung und Auszahlung

5.1 Nach positiver Prüfung erfolgt eine schriftliche Förderzusage.

5.2 Die Maßnahme ist innerhalb des laufenden Kalenderjahres vollständig umzusetzen.

5.3 Nach Abschluss der Maßnahme sind folgende Nachweise einzureichen:

-

Abschlussfotos der sanierten Fassade

-

Rechnungsbelege der beauftragten Fachfirmen

-

Materialbelege bei Eigenleistung

-

Nachweis zu Gerüstkosten

5.4 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach positiver Prüfung der Unterlagen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme nicht entsprechend dem Antrag durchgeführt oder nicht fristgerecht abgeschlossen wird.

6.2 Die Fördermittel können mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden, soweit eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

6.3 Die Stadt Ranis behält sich vor, vor Ort eine Prüfung des Vorhabens vorzunehmen.

Ranis, 22. Mai 2025

Marcus Pavel

Bürgermeister Stadt Ranis