Gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung § 9 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und § 48 des Thüringer Kommunalwahlordnung ist die Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters am 11.05.2025 öffentlich bekannt zu geben.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2025 folgendes Ergebnis der Bürgermeisterwahl festgestellt:
Verhältniswahl
| Zahl der Wahlberechtigten: | 236 |
| Zahl der Wähler: | 186 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): | 2 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel) | 184 |
Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:
| Kennwort der Partei, der Wählergruppe, des Einzelbewerbers | Name, Vorname des Bewerbers im Wahlvorschlag | Stimmen |
| Klemm | Klemm, Dietmar | 49 |
| Schindler | Schindler, Sandro | 135 |
Als Bürgermeister der Gemeinde Gössitz ist Sandro Schindler gewählt worden.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Rechtsaufsichtsbehörde, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Gössitz, den 12.05.2025
Isabell Scholz
Wahlleiterin