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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Peuschen

Öffentlich

Beschluss 13/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025.

Beschluss 14/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses die Schaffung eines Bibliotheksraumes im Gebäude der Gemeindeverwaltung, Ortsstraße 114a in 07389 Peuschen.

Beschluss 15/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen zum Entwurf vom 10.07.2024 der Aufhebungssatzung zur Abrundungssatzung „Flurstück 469/28“ bis einschließlich 21.03.2025 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach gemeindlicher Prüfung und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen: (Details siehe hierzu Abwägungsprotokoll):

a.

berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

b.

teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

- keine

c.

nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

- keine

d.

folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken, Anregungen und Hinweise:

e.

folgende Stellungnahmen blieben aus:

Während der Veröffentlichung (16.12.2024 bis 31.01.2025) sowie der Wiederholung der Veröffentlichung (10.02.2025 bis 14.03.2025) sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-

den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

-

die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Anlage zum Beschluss:

Abwägungsprotokoll (Stand: 21.03.2025)

Beschluss 16/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Aufhebungssatzung zur Abrundungssatzung „Flurstück 469/28“ in der Fassung vom 21.03.2025 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur Aufhebungssatzung wird gebilligt.

Die Aufhebungsatzung samt Verfahrensakte ist bei Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises anzuzeigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erhalt der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Diese Bekanntmachung sowie die Aufhebungssatzung sind dauerhaft im Internet einzustellen.

Beschluss 17/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen zum Entwurf vom 10.07.2024 der Ergänzungssatzung „Flurstück 28/5“ bis einschließlich 24.03.2025 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach erfolgter gemeindliche Prüfung mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (Details siehe hierzu Abwägungsprotokoll):

a.

berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

b.

teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

- keine

c.

nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:

- keine

d.

folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken, Anregungen und Hinweise:

e.

folgende Stellungnahmen blieben aus:

Die Verwaltung wird beauftragt:

-

den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

-

die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Anlage zum Beschluss:

Abwägungsprotokoll (Stand: 24.03.2025)

Beschluss 18/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Ergänzungssatzung „Flurstück 28/5“ in der Fassung vom 24.03.2025 gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 97 ThürBO als Satzung zu beschließen.

Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird gebilligt.

Die Ergänzungssatzung samt Verfahrensakte ist bei Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises anzuzeigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erhalt der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Ergänzungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Diese Bekanntmachung sowie die Ergänzungssatzung sind dauerhaft im Internet einzustellen.

Nicht öffentlich

Beschluss 19/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung vom 18.03.2025.