Auf Grundlage der §§ 50, 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.653.500,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 114.500,00 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Umlage gemäß § 50 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 1.171.200,00 EUR und einem Umlagesatz von 175,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ranis, den 04.07.2026
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Marcel Klatt -Siegel-
Gemeinschaftsvorsitzender
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 liegen in der Zeit vom 14.07.2026 bis 31.07.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 1. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.