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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026.

Auf Grundlage der §§ 50, 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.653.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

114.500,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlage gemäß § 50 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 1.171.200,00 EUR und einem Umlagesatz von 175,00 EUR je Einwohner festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Ranis, den 04.07.2026 

Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück

Marcel Klatt  -Siegel-

Gemeinschaftsvorsitzender

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 liegen in der Zeit vom 14.07.2026 bis 31.07.2026 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 1. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.