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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage Gebühren Sonusa Peuschen

Anlage zur Satzung über Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Peuschen (Sondernutzungsgebührensatzung)

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

Abkürzungen:

p/T = pro Tag

p/J = pro Jahr

p/W = Woche

p/m² = pro Quadratmeter

p/M = pro Monat

p/lfm = pro laufenden Meter

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Gebühren-

nummer

Benutzungsart/

Bezugsgröße

(Grundlage für

Gebührenberechnung)

Gebührensatz

I. Gebührengruppe 1 - Leitungsverlegung

Leitungen

1.01

Ober - und unterirdische Leitungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen einschließlich erforderlicher Masten

5,00 €/lfm

und Jahr

höchstens

1000,00 € p/J

Aufzüge

1.02

unbefristet

50,00 € bis

500,00 € p/J

1.03

befristet

5,00 € bis

100,00 € p/T

Aufgrabungen aller Art

1.04

bei einer Baugrubenbreite

bis zu 1 m

1,00 € p/T

und Meter

1.05

bei einer Baugrubenbreite

über 1 m

1,50 € p/T

und Meter

II. Gebührengruppe 2 Bauliche Anlagen

Gebäude und Ausstellungen

2.01

Wartehallen mit Verkaufsbetrieb, Kioske

150,00 € bis

2500 € p/M

Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden,

2.02

Schaukästen und Ausstellungspavillons

5,00 bis

25,00 € p/M

Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden, p/m² überragender Fläche

Warenautomaten mit oder ohne direkten festen Verbund mit dem Boden

2.03

bis 0,2 m² Frontfläche

35,00 € p/J

2.04

über 0,2 m² bis 1 m² Frontfläche

70,00 € p/J

2.05

für jeden weiteren angefangenen m² Frontfläche

70,00 € p/J

Behelfsstraßen/Verladestellen Großwaagen

2.06

p/m² genutzter Fläche

10,00 € bis

50,00 € p/J

Bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben bei denen wegen ihres Hineinragens in den

öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis nicht als erteilt gelten kann

zu Nr. 2.07

bis 2.10:

2.07

Gesimse und Fensterbänke innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche

Mit einer Ausladung von über 0,10 m

Die Gebühr beträgt 6% des

Verkehrswertes des

begünstigten Grundstückes,

2.08

Bauteile, soweit sie nicht unter die Gebührennummern 2.02 bis 2.05 fallen, innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche, soweit die Gehwegbreite um mehr als 5% bzw. mehr als 0,20 m, bei Gebäudesockeln um mehr als 0,10 m überragt wird

bezogen auf den Quadratmeter.

2.09

Kellerlichtschächte und Betriebsschächte

Soweit sie mehr als 0,50 m in den Öffentlichen Gehweg hineinragen

2.10

Arkaden und Unterbauungen

Mindestgebühr:

25,00 € p/J

III. Gebührengruppe 3 - Gewerbliche Veranstaltungen und Gewerbliche Nutzungen

Gewerbliche Nutzung

3.01

Ausstellungswagen

75,00 € bis

150,00 € p/W

3.02

Verkaufsstände p/m²

2,50 € p/T mind.

jedoch

genutzter Fläche

10,00 € p/T

3.03

Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien pro m² genutzter Fläche in den Monaten Mai bis Oktober

2,50 € p/M

3.04

Aufstellung von Tischen Stühlen zur Bewirtung im Freien pro m² genutzter Fläche in den Monaten November bis April

1,25 € p/M

3.05

sonstige gewerbliche Veranstaltungen p/m²

genutzter Fläche

1,00 p/T mind.

jedoch

25,00 € p/T

3.06

Veranstaltungshinweisschild

bis 0,99 m²

befristet

5,00 € p/W

3.07

Veranstaltungshinweisschild

über 0,99 m²

befristet

10,00 € p/W

3.08

Aufstellung mobiler Verkaufswagen

25,00 € p/T

IV. Gebührengruppe 4 - übermäßige Straßennutzung im Sinne der StVO und des ThürStrG

Beschilderungen

4.01

Firmenhinweisschild

bis 0.99 m² unbefristet

25,00 € p/J

4.02

Firmenhinweisschild

bis 0,99 m² befristet

2,50 € p/W

4.03

Firmenhinweisschild

ab 1,00 m² unbefristet

100,00 € p/J

4.04

Firmenhinweisschild

ab 1,00 m² befristet

10,00 € p/W

4.05

Masten und Pfosten außerhalb der Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und 4.41 - 4.44 befristet

25,00 € bis

150,00 € p/J

4.06

Masten und Pfosten außerhalb der Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und 4.41 - 4.43 befristet

10,00 € bis 50,00 € p/M

feste Gerüste

4.07

bis 10 m Frontlänge

5,00 € p/W

4.08

10 m - 20 m Frontlänge

7,50 € p/W

4.09

über 20 m Frontlänge

10,00 € p/W

bewegliche Gerüste (Rollgerüste und Leitern)

4.10

bis 1,50 m Frontlänge

und Leitern

2,50 € p/T

4.11

über 1,50 m Frontlänge

5,00 € p/T

Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahrenstellen

4.12

pro lfm. Bauzaun

1,00 € p/W

Vorübergehende, befristete Aufstellung von Werkzeug oder Bauhütten, Wohnwagen, Toilettenhütten oder Toilettenwagen

4.13

bis zu 2 Monaten und 10 m² Nutzfläche

einmalig

35,00 €

4.14

für jeden weiteren angefangenen Monat

15,00 €

4.15

bis zu 2 Monaten über 10 m² Nutzfläche

einmalig

70,00 €

4.16

für jeden weiteren angefangenen Monat

30,00 €

vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Fahrzeugen einschließlich Hilfseinrichtungen soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend

4.17

bis zu 30 m²

genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.18

über 30 m² bis 50 m²

genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.19

über 50 m² bis 100 m²

genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.20

für jede weitere

angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

vorübergehende, befristete Aufstellung von Containern

4.21

bis 5 m³ Rauminhalt

2,50 € p/T

4.22

über 5 m³ bis 10 m³ Rauminhalt

5,00 € p/T

4.23

über 10 m³ Rauminhalt

10,00 € p/T

Lagerung von Material

4.24

bis zu 30 m²

genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.25

über 30 m² bis 50 m²

genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.26

über 50 m² bis 100 m²

genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.27

für jede weiteren

angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

Nutzung von Gehwegen mit Kraftfahrzeugen

4.28

bis zu 10 m²

genutzter Fläche

5,00 € p/T

4,29

über 10 m² bis 20 m²

genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.30

über 20 m² bis 50 m²

genutzter Fläche

20,00 € p/T

4.31

über 50 m² bis 100 m²

genutzter Fläche

35,00 € p/T

4.32

Über 100 m²

50,00 € p/T

Sonstige Sondernutzungen

4.33

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern bis zu 2 m² genutzter Fläche unbefristet

25,00 € p/J

4.34

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern bis zu 2 m² genutzter Fläche befristet

2,50 € p/M

4.35

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern über 2 m² genutzter Fläche unbefristet

50,00 € p/M

4.36

Ausstellungsgegenstände und Gegenstände ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern über 2 m² genutzter Fläche befristet

5,00 € p/M

4.37

motorsportliche Veranstaltungen gem. § 29 Abs. 2 StVO oder Versuchsfahrten, wenn Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden

300,00 €

p/Veranstaltung

4.38

wirtschaftlicher Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen

30,00 € p/T

4.39

Anbringen von Plakaten

2,50 €

p/W pro Plakat

4.40

Aufstellung von Kundenstoppern (A-Aufsteller)

25 € p/J

4.41

Warenauslagen pro m² genutzter Fläche

2,50 € p/M

4.42

Informationsstände

5,00 € p/T

4,43

Mitgliederwerbestände

50,00 €

p/T pro Stand

4,44

Fahnenmasten, Transparente u.ä.

20,00 € p/W

4.45

Schaukästen

25,00 € bis

250,00 € p/J

4.46

freistehende Schaustelleinrichtungen

0,50 € p/T pro m² genutzter Fläche mind. 5,00 € p/T

4.47

Parken von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufschrift ohne Zugfahrzeug für max. zwei Wochen

100,00 € p/W pro Anhänger

4.48

abstellen von zulassungspflichtigen aber nicht zugelassenen Fahrzeugen ab dem 3. Tag

5,00 € p/T

4.49

Fahrradständer ohne Werbung

20,00 €

p/J pro Stück

Fahrradständer mit Werbung

50,00 €

p/J pro Stück

4.50

Drehgenehmigung/ Fotogenehmigung

15,00 €

p/T

Peuschen, den 21.04.2023

Stefan Fröhlich

Bürgermeister